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Gottwald Kranebitter beschäftigt nach seinem Ausscheiden bei der Hypo den Unabhängigen Verwaltungssenat.

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Klagenfurt/Wien – Die Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten (UVS) versprach einiges an Brisanz. Sollte dort doch am Montag eine Berufung von Ex-Hypo-Alpe-Adria-Vorstand Gottwald Kranebitter abgehandelt werden. Kranebitter wurde vom Magistrat Klagenfurt zu einer Verwaltungsstrafe von rund 150.000 Euro verdonnert – wegen Verletzung des Arbeits-, Arbeitsruhe- und Mutterschutzgesetzes in der Hypo-Alpe-Adria.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Auf Antrag seines Anwalts, Robert Kugler, schloss der Senat die Presse aber gleich zu Beginn der Verhandlung aus. Als Begründung gab Kugler an, dass Bankinterna an die Öffentlichkeit gelangen könnten. "Der UVS-Kärnten führt jährlich rund 1.000 Verfahren durch, ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt sehr selten vor", meinte dazu UVS-Präsident Armin Ragoßnig zum Standard.

Der Leiter des Arbeitsinspektorats Herbert Ruhdorfer hingegen versteht die Reaktion nicht: "Dieses Signal des UVS ist grottenschlecht." Das Thema Hypo sei von eminent öffentlichem Interesse: "Da müsste man schon den Mumm haben, die Öffentlichkeit zuzulassen." Sollte der UVS der Berufung Kranebitters stattgeben, will Ruhdorfer über das Zentralarbeitsinspektorat Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Freilich stimmte die Behörde dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu – weil man "immer um ein gutes Gesprächsklima mit dem UVS bemüht" sei, wie es hieß.

Vorsichtiges Gericht

Der UVS schließt die Öffentlichkeit zwar in der Praxis sehr selten aus (das öffentliche Interesse an den Verfahren ist aber auch oft recht gering) – er darf das aber tun. Erlaubt ist das gemäß Paragraf 67e Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) "aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit, der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie im Interesse des Schutzes Jugendlicher oder des Privatlebens einer Partei oder von Zeugen".

Kranebitters Anwalt hat in seinem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ins Treffen geführt. Würde der UVS berechtigte Interessen der Parteien missachten, liefe er damit Gefahr, einen Nichtigkeitsgrund, also einen Verfahrensmangel zu "produzieren". Der Verwaltungsgerichtshof könnte das Verfahren dann auf Antrag der Partei, in dem Fall also Kranebitters, für nichtig erklären und die Entscheidung des UVS aufheben.

Welche Interessen genau Kranebitters Anwalt gefährdet sieht, ist nicht zu erfahren: Kugler beruft sich auf Anfrage des Standard auf seine Verschwiegenheitspflicht. Eine Strafe des Arbeitsinspektorats hat Kranebitter ja wie berichtet schon bezahlt: 32.000 Euro, für die letztlich freilich die Bank aufgekommen ist, wie es dort heißt.

Ringen um Bad Bank

Was die Zukunft der Hypo Alpe Adria selbst betrifft, ist die Taskforce Hypo derzeit schwer beschäftigt. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Hypo-Präsident und Fimbag-Chef Klaus Liebscher prüft unter anderem die Vor- und Nachteile einer Bad Bank. Eine Variante ist die "Super-Bad-Bank" KA Finanz (Abbaubank der Kommunalkredit), in die die notleidenden Kredite der Kärntner Hypo eingebracht würden. Der Nachteil: Die Aktiva der beiden Banken und ihre Risiken sind höchst unterschiedlich, und damit auch ihre Verwertbarkeit.

Liebscher soll die Super-Bad-Bank mit gemischten Gefühlen betrachten; Finanzministerin Maria Fekter sähe sie gern umgesetzt. Freilich nur unter mehrheitlicher Beteiligung der großen österreichischen Banken. Die würde bewirken, dass sich die Bad Bank nicht eins zu eins in der Staatsverschuldung niederschlägt. Das Interesse der Banken, sich neues Risiko aufzuhalsen, ist endenwollend; ohne spürbare Gegenleistung des Staates werden sie sicher nicht weich zu klopfen sein. Nicht einmal der Abtausch Beteiligung an der Bad Bank gegen Streichung der Bankenabgabe beruhigt alle. Vor allem Erste und Raiffeisen hegen aktienrechtliche Bedenken und fürchten um den Börsenkurs. (Elisabeth Steiner, Renate Graber, DER STANDARD, 17.9.2013)