20-Punkte-Guthaben
Seit Mitternacht des 30. Juni ist das Gesetzesdekret über die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die auch den Punkteführerschein vorsieht. Innerhalb von zwei Monaten muss das Dekret in ein Gesetz umgewandelt werden, an den Details wird gefeilscht, an den Grundsätzen aber nicht mehr gerüttelt: Jeder Italiener hat ein 20-Punkte-Guthaben, für schwere Verstöße gibt es gleich zehn Punkte Abzug.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, verliert sechs Punkte, fünf Punkte sind weg, wenn der Autofahrer nicht angegurtet ist. Ein umfassender Katalog listet jede Verkehrssünde auf und legt die entsprechenden Punkteabzüge fest.
Umsetzung macht noch Probleme
Die Umsetzung macht allerdings noch Probleme. Die in einem Zentralcomputer gespeicherten Daten können noch nicht via Internet abgerufen werden, die Autofahrer müssen ihr Punkteguthaben derzeit noch per Telefon erfragen. Die Autofahrerclubs bezweifeln zudem, ob die Polizei überhaupt in der Lage ist, schnell zu eruieren, wer denn wie viele Punkte auf seinem Konto hat. Wer seine 20 Punkte aufgebraucht hat, muss jedenfalls einen zwölfstündigen Fahrschulkurs samt Prüfung machen.
Sonderregister für ausländische Verkehrssünder Für ausländische Verkehrssünder soll übrigens ein Sonderregister angelegt werden. Den ausländischen Autofahrern soll von der Exekutive bei aufgebrauchter Punktezahl ein in Italien zu absolvierender Fahrkurs nahe gelegt werden.
Sinnhaftigkeit umstritten