Karlheinz Kopf, Klubobmann der ÖVP, will die Meinungsfreiheit von ORF-Redakteuren einschränken. Es brauche gesetzliche Beschränkungen auf Facebook und Twitter, forderte der Klubobmann: Die dem ORF gesetzlich vorgeschriebene Objektivität und Unparteilichkeit müsse auch auf private Facebook- und Twitter­-Accounts von Journalisten ausgedehnt werden.

Originell wäre es gewesen, wenn Kopf diesen Vorstoß auf Twitter gemacht und sich dort gleich der Diskussion gestellt hätte, er tat dies aber ganz "old school" in einem Zeitungsinterview. Kopf hat keinen Twitter­-Account. Was da alles so in diesem Internet geschrieben wird, lässt er sich offenbar von seinem Pressesprecher vorlesen.

Kopfs Vorstoß ist ein Unfug, rechtlich nicht umsetzbar und argumentativ nicht durchdacht. Auch Journalisten, selbst ORF-Journalisten, haben ein Recht auf eine Meinung, auch auf eine Privatmeinung. Und die sollen sie äußern dürfen. Dass der Staat die Meinungsäußerung von Journalisten verfolgt und unterbindet, wäre ziemlich retro und absolutistisch. Gar nicht weltoffen.

Dass sich Journalisten, auch die lieben Kollegen vom ORF, in der Öffentlichkeit halbwegs anständig benehmen und ihre Äußerungen in den Social-Media-Kanälen abschätzen können, wäre in der Diskussion hilfreich, ist aber eine Frage des Anstands und der Intelligenz und keine, die man gesetzlich regeln sollte. (DER STANDARD, 16.9.2013)