Wer noch keine vollen 14 Jahre alt ist, darf nicht:

  • länger als bis 21 Uhr wegbleiben

Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:

  • Autostoppen
  • In Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen übernachten, außer es ist eine Aufsichtsperson dabei
  • Unterhaltungsspielapparate außerhalb von Gastlokalen benutzen
  • nach 23 Uhr unterwegs sein

Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:

  • Neu ab Oktober: Autostoppen
  • Zigaretten rauchen. Neu ab Oktober: auch nicht besitzen oder kaufen
  • Alkohol trinken. Neu ab Oktober: auch nicht besitzen oder kaufen
  • Nach 23 Uhr nach Hause kommen

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:

  • Ins Bordell gehen, Branntweinschänken besuchen
  • An Glücksspielen teilnehmen
  • An Geldspielautomaten außerhalb von Gasthäusern zocken
  • Schnaps oder Alkopops trinken
  • Nach 02.00 Uhr Früh nach Hause kommen. Neu ab Oktober: kein Zeitlimit mehr

 

Was passiert, wenn sich Jugendliche nicht an diese Regelungen halten?

  • Eltern können mit bis zu 15.000 Euro zur Kasse gebeten werden
  • Jugendliche können zu Beratungsgesprächen oder gemeinnütziger Arbeit (bislang 24 Stunden, ab Oktober 36 Stunden) verpflichtet werden. Auch möglich: Geldstrafen von bis zu 200 Euro. (riss, derStandard.at, 13.09.2013)