Wer noch keine vollen 14 Jahre alt ist, darf nicht:
- länger als bis 21 Uhr wegbleiben
Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:
- Autostoppen
- In Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen übernachten, außer es ist eine Aufsichtsperson dabei
- Unterhaltungsspielapparate außerhalb von Gastlokalen benutzen
- nach 23 Uhr unterwegs sein
Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:
- Neu ab Oktober: Autostoppen
- Zigaretten rauchen. Neu ab Oktober: auch nicht besitzen oder kaufen
- Alkohol trinken. Neu ab Oktober: auch nicht besitzen oder kaufen
- Nach 23 Uhr nach Hause kommen
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht:
- Ins Bordell gehen, Branntweinschänken besuchen
- An Glücksspielen teilnehmen
- An Geldspielautomaten außerhalb von Gasthäusern zocken
- Schnaps oder Alkopops trinken
- Nach 02.00 Uhr Früh nach Hause kommen. Neu ab Oktober: kein Zeitlimit mehr
Was passiert, wenn sich Jugendliche nicht an diese Regelungen halten?
- Eltern können mit bis zu 15.000 Euro zur Kasse gebeten werden
- Jugendliche können zu Beratungsgesprächen oder gemeinnütziger Arbeit (bislang 24 Stunden, ab Oktober 36 Stunden) verpflichtet werden. Auch möglich: Geldstrafen von bis zu 200 Euro. (riss, derStandard.at, 13.09.2013)