Was man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht darf:

  • Spielhallen besuchen
  • sich nach 22 Uhr in einem Lokal herumtreiben
  • nach 22 Uhr an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen

Ausnahme: Wer eine Aufsichtsperson mit dabei hat, darf länger wegbleiben. Das kann auch die ältere Schwester sein.

 

Was man bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht darf:

  • Alkohol kaufen oder in der Öffentlichkeit trinken
  • sich nach ein Uhr früh in einem Lokal herumtreiben
  • nach ein Uhr früh an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, wenn es keine Schulaktivität ist oder im Rahmen der Jugendbetreuung geschieht

 Ausnahme: Wer eine Aufsichtsperson mit dabei hat, darf länger wegbleiben. Das kann auch die ältere Schwester sein.

 

Was man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht darf:

  • Räumlichkeiten zu besuchen, die "die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können". Gemeint sind: Wein- und Branntweinschänken, Nachtlokale, Sexshops.
  • Gebrannte alkoholische Getränke und Mischungen, wie zB. Alkopops, kaufen oder trinken
  • in Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen übernachten, wenn keine Begleitperson dabei ist.

Ausnahme: Wer bereits volle 14 ist und mit der Schule oder im Rahmen der Berufsausbildung an oben genannten Orten übernachtet. Und wer mit Zustimmung der Eltern reist.

 

Was passiert, wenn sich Jugendliche nicht an diese Regelungen halten?

  • Eltern können von der Bezirkshauptmannschaft zu einer Geldstrafe von bis zu 7.260 Euro verdonnert werden
  • Jugendliche können zwangsverpflichtet werden zu Informations- und Beratungsgesprächen. Mitunter werden aber auch sie bis zu 215 Euro los. (riss, derStandard.at, 13.9.2013)