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Noch ist ein 64-Bit-Prozessor für Smartphones nicht unbedingt notwendig. Dies kann sich in den nächsten Jahren aber schnell ändern.

Foto: Reuters

Apples A7-Prozessor für das neue iPhone 5S wurde von vielen nach der Präsentation als Marketing-Gag abgetan. 64 Bit seien für ein Smartphone genauso sinnvoll wie ein achtkerniger Prozessor, hagelte es auf Twitter an Kritik. Doch Apple soll nicht lange alleine bleiben. Samsung hat bereits angekündigt, ebenfalls 64-Bit-Prozessoren in die nächste Smartphone-Generation zu bringen.

Auch Android-Geräte werden folgen

Die Architektur dafür wurde bereits vor einiger  Zeit von ARM entwickelt. Mit ARMv8 arbeiten bereits verschiedene Unternehmen wie Qualcomm, Samsung, Nvidia und Intel an 64-Bit-Prozessoren für mobile Endgeräte. Wie "The Verge" schreibt, sehen Experten auf diesem Gebiet Apples Vorreiterrolle aber nur zeitlich begrenzt. In neun bis zwölf Monaten sollte es dann soweit sein, dass auch Android-Geräte mit solchen Prozessoren den Markt erreichen.

Es gibt noch Spielraum

Neben der Tatsache, dass durch diese Architektur mehr als vier Gigabyte Arbeitsspeicher möglich werden, gebe es aber keinerlei Vor- oder Nachteile gegenüber einem 32-Bit-Prozessor. Diese Prozessoren seien bei mobilen Geräten noch nicht nötig. Die Grenze der 32-Bit-Prozessoren habe man nämlich noch nicht erreicht.

PC-Ablöse

Für das Ent- und Verschlüsseln von Video könnte sich so ein Prozessor allerdings bezahlt machen, da er zusätzliche Register hat. Zusammen mit einer neuen GPU, mehr Kernen und höherer Taktung verbessert sich die Performance also schon. Der Nachteil liegt aber in der Größe der Apps, die bei 64-Bit immer etwas höher ausfällt. Für Entwickler soll dies keinerlei Nachteile bringen, da die Entwicklungsumgebung Xcode standardmäßig 64-Bit unterstützen wird. Vor allem aber soll dies deshalb sinnvoll sein, da Smartphones schon zu einem Teil den PC abgelöst haben und dies noch weiter voranschreiten wird. Die Aufgabenstellung an das Smartphone wird also weiterhin rasant wachsen. (red, derStandard.at, 13.9.2013)