Wien - Unwissend gab sich der frühere Verkehrsminister Hubert Gorbach zum Thema, inwieweit er über Zuwendungen von Sponsoren an das BZÖ gewusst habe. Er selbst, so der einstige Parteichef, sei über Parteifinanzen nicht im Bilde gewesen, denn: "Da gab es schon einen großen Meister, da wurde nicht alles in Gremien besprochen und offiziell im Protokoll festgehalten." Der angesprochene Jörg Haider kann dazu nicht mehr befragt werden.

Im Telekom-Prozess ging es auch am Dienstag darum, wer die Verantwortung über Zuwendungen des Konzerns im Ausmaß von 960.000 an das BZÖ zu verantworten hat bzw. darüber informiert war. Dass mit dem Geld Änderungen an der Universaldienstverordnung und anderen Regulierungen erkauft wurden, stellte Gorbach in Abrede. Der Ex-Minister betonte, dass die in Rede stehenden Verordnungen für die Telekom kaum Bedeutung gehabt hätten: "Da kann man sich schon ausrechnen, dass das nicht der große Knaller war." Den angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger hat Gorbach nach eigenen Angaben nicht als Telekom-Vertreter wahrgenommen. Worauf Staatsanwalt Hannes Wandl interne Notizen vorlas, denen zufolge Hochegger sehr wohl Termine bei Gorbach in Telekom-Angelegenheiten eingetragen habe.

Aufsehen erregte eine frühere Mitarbeiterin von Ex-Justizministerin Karin Gastinger. Sie sagte aus, dass die BZÖ-Politikerin sehr wohl über Zuwendungen der Telekom informiert gewesen sei. Entsprechende Informationen seien von ihrem Ehemann, Gastingers Ex-Pressesprecher Christoph Pöchinger, weitergeleitet worden. Es geht dabei um 240.000 Euro aus TA-Kassen für den Persönlichkeitswahlkampf der Ex-Ministerin, die jede Kenntnis über die Herkunft der Gelder verneint.

Als Gastinger aus dem BZÖ ausgetreten ist, habe die damalige Ministerin angeordnet, das Geld an die Partei zurückzugeben. Die Ermittlungen gegen Gastinger sind schon zuvor eingestellt worden. Unklar blieb am Dienstag, ob sie nach krankheitsbedingter Absage noch einmal als Zeugin geladen wird. Apropos BZÖ: Die Partei hat die umstrittenen 960.000 Euro wegen der schleierhaften Kanäle zwar auf ein Treuhandkonto gelegt, allerdings nur befristet. Am 1. 4. kommenden Jahres können die Orangen wieder auf die Mittel zugreifen, sollte es bis dahin keine Entscheidung geben. Experten rechnen bei Berufungen mit Überschreiten des Datums. (red, DER STANDARD, 11.9.2013)