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Thomas Middelhoff will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Foto: Reuters/Michael Dalder

Essen - Der ehemalige Arcandor-Vorstandschef Thomas Middelhoff ist vom Landgericht Essen zur Zahlung von 3,4 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter seines früheren Unternehmens verurteilt worden. Wie das Gericht mitteilte, handelt es sich um Schadenersatz für Sonder-Boni, einen ohne nötige Vorstandsgenehmigung vereinbarten Sponsoringvertrag sowie private Ausgaben auf Firmenkosten. Der Insolvenzverwalter hatte Middelhoff in den Zivilverfahren auf die Rückzahlung von insgesamt 16 Millionen Euro verklagt. Middelhoffs Anwälte kündigten Berufung an.

In den Verfahren mussten sich neben Middelhoff mehrere weitere ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Arcandor verantworten. Sie wurden nach Gerichtsangaben zu Schadenersatzzahlungen zwischen 93.000 Euro und 3,7 Millionen Euro verurteilt. Der große Handels- und Touristikkonzern war 2009 samt seiner Tochterfirmen wie der Kaufhauskette Karstadt und dem Versandhändler Quelle in die Pleite gerutscht. Es war die größte Insolvenz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Middelhoff hatte seinen Posten einige Monate zuvor aufgegeben.

Zahlungen laut Gericht rechtswidrig

Anders als der Insolvenzverwalter gingen die Richter nicht generell davon aus, dass die beanstandeten Sonder-Zahlungen und Abfindungen für Middelhoff insgesamt rechtswidrig waren. Sie beanstandeten aber Boni in Höhe von etwa 2,3 Millionen Euro zu einem Zeitpunkt, als bereits klar war, dass dieser den Konzern verlassen würde. Auf Schadenersatz erkannten sie zudem im Fall eines Sponsoringvertrags mit der britischen Universität Oxford, den Middelhoff ohne Billigung abschloss. Auch waren über Arcandor abgerechnete Ausgaben wie Flugkosten in Höhe von rund 130.000 Euro nach Auffassung des Gerichts letztlich dessen Privatbereich zuzuordnen.

Middelhoffs Anwälte wiesen die Einstufung nach dem Urteil zurück. Die Boni seien rechtmäßig gewesen, weil Middelhoff auch nach seinem Ausscheiden als Berater bei Großprojekten weiter für Arcandor tätig sein sollte. Für den Sponsoringvertrag sei gar kein Vorstandsbeschluss nötig gewesen.

Der Insolvenzverwalter hatte zuvor schon einen weiteren Prozess gegen Middelhoff und andere frühere Arcandor-Manager angestrengt. Darin geht es um Rückforderungen wegen angeblich für den Konzern nachteiligen Verkäufen von Karstadt-Warenhäusern. Der juristisch komplizierte Fall liegt beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur weiteren Klärung. Die Staatsanwaltschaft Bochum erhob zudem Anklage gegen Middelhoff wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Abrechnung von privaten Charter-Flügen über Arcandor.

Der frühere Bertelsmann-Manager Middelhoff hatte 2004 beim Arcandor-Vorläufer KarstadtQuelle den Aufsichtsratsvorsitz übernommen, 2005 wechselt er auf den Chefsessel. 2009 musste er den Hut nehmen. (APA, 10.9.2013)