Frank "Hang them higher" Stronach hat seine Synapsen wieder unkontrolliert feuern lassen, und herausgekommen ist die Todesstrafe für "Berufskiller".

Was aber viele nicht mehr wissen: Auch in der Zweiten Republik gab es die Todesstrafe, formal bis 1968. Angewendet wurde sie bis 1950 (!). Im Frühjahr 1945 beschloss man die Wiedererrichtung der Republik "im Geiste der Verfassung von 1920". Diese kannte aber keine Todesstrafe. 1946 erklärte der Nationalrat diese Verfassungsbestimmungen aber für vorläufig ausgesetzt - hauptsächlich im Hinblick auf die Sondergerichtsbarkeit gegen NS-Verbrecher. Hier wurden 43 Todesurteile ausgesprochen und immerhin 30 vollstreckt (meist an untergeordneten Tätern).

Aber man bog das, verfassungsrechtlich höchst bedenklich, so hin, dass auch gegen gewöhnliche Kriminelle 57 Todesurteile verhängt und 16 vollstreckt werden konnten. Der letzte Hingerichtete war im März 1950 der Raubmörder Johann Trnka. Im Mai stimmte der Nationalrat einstimmig gegen eine Verlängerung der verfassungsrechtlichen Ausnahmesituation. Pech für Trnka. Die damalige Regierung hätte übrigens die Todesstrafe gerne weiter beibehalten, wegen der Volksmeinung. Deswegen stimmte der Nationalrat auch geheim ab. Ja, und für NS-Taten, für die man 1946 ein Todesurteil bekam, wurde man 1963 schon freigesprochen (Franz Murer). So viel zu Franks wunderbarer Welt der Todesstrafe. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 7./8.9.2013)