"SPI"-Act
Der "Safeguard Against Privacy Invasions Act" (SPI Act, H.R. 2929) sieht vor, dass in Zukunft Spyware-Komponenten nur dann installiert werden dürfen, wenn der Anwender zuvor eindeutig und nachhaltig über die Existenz und die Funktionsweise der Software informiert wurde. Bislang wurde Spyware meist mit diversen Freeware-Programmen oder bei P2P-Clients "versteckt" und installierte sich automatisch auf den Rechnern der User. Wenn überhaupt auf diesen Umstand hingewiesen wurde, dann meist gut verborgen in den Geschäftsbedingungen oder Privacy Policies.
Gegen die Tauschbörsen