Das Finanzministerium nimmt an, dass insgesamt knapp 150 Millionen Euro an Unfallrentensteuer zurückbezahlt werden muss. Dabei geht es um die Jahre 2001 und 2002. Der VfGH hatte im Dezember 2002 die umstrittene Besteuerung von Unfallrenten, die mit 1. Jänner 2001 in Kraft getreten war, aufgehoben. Die Bestimmung sei wegen fehlender Übergangsfristen verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die aufgehobene Regelung für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr anzuwenden sei, wenn kein Härteausgleich erfolgt sei. Allerdings räumten die Höchstrichter eine Frist für die Gesetzesreparatur bis Ende 2003 ein.
Die durchschnittliche Höhe der Unfallrente betrug zuletzt knapp 300 Euro pro Monat. Von den 106.914 Beziehern im Juni dieses Jahres waren 88.790 Versehrtenrenten und 18.124 Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.
ÖGB-Pensionisten fordern sofortige Abschaffung
Die ÖGB-Pensionisten haben sich für die sofortige endgültige Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung ausgesprochen. In einer Aussendung am Freitag erklärte der Vorsitzende der ÖGB-Pensionisten, Johann Schmölz, die Groteske um die Rückzahlung der Steuer mitsamt der Info-Aktion des Finanzministeriums über die Rückholmöglichkeiten nehmen kein Ende. "Das ist absurd".