Berlin/Bonn - Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) eine umfassende Gleichberechtigung angemahnt. Bisher seien etwa 7.000 derartige Partnerschaften geschlossen worden, teilte der Verband am Donnerstag in Berlin mit. Die Bundesregierung solle endlich aktiv werden und die im Wahlkampf versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes angehen. Dabei sollten sich Politiker "nicht von fundamentalistischen Weisungen des Vatikans" leiten lassen.

Erste Ehen am 1.8.2001 geschlossn

Die ersten Ehen schlossen Homosexuelle in Deutschland am 1. August 2001. Damals gaben sich bundesweit Dutzende Paare das Ja-Wort. In Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern wurde das "Homo-Ehe"-Gesetz damals allerdings nicht fristgerecht umgesetzt.

Verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Urteil vom 17. Juli 2002, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform sei. Der besondere Schutz der Ehe hindere den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kämen. Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Unterschiede in der Hinterbliebenenversorgung und im Steuer- und Beamtenrecht aufzuheben.

Lehmann begrüßt Vatikan-Dokument

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, hat den Aufruf des Vatikans zum Widerstand gegen die Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften begrüßt. Die am Donnerstag veröffentlichten "Erwägungen" der Glaubenskongregation seien keine neuen Lehraussagen, sondern fassten wesentliche Argumente gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zusammen. "Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt diese Klarstellung", betonte Lehmann.

Dokument sei eine "Ermutigung"

Lehmann verwies ausdrücklich darauf, dass der Vatikan in der von Joseph Kardinal Ratzinger unterzeichneten Erklärung katholische Politiker ermutige, "ihren überzeugten Widerspruch gegen Gesetzesvorhaben, die auf die Anerkennung oder Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften zielen, öffentlich zur Geltung zu bringen". In einer Situation "faktischer Tolerierung" sei es nach Auffassung der Kongregation geboten, "der ungerechten Diskriminierung homosexueller Menschen ebenso entgegenzutreten wie einer allgemeinen Billigung homosexueller Beziehungen im privaten und öffentlichen Bereich", erklärte Lehmann. "Es gilt, den instrumentalen oder ideologischen Missbrauch einer solchen Toleranz aufzudecken."(APA/AP)