Wien - Der Traum jedes kleinen Steuerzahlers wurde für einen 61-jährigen Wiener Pensionisten wahr: Er bekam vom Staat irrtümlich ein nicht unbeträchtliches Vermögen gut geschrieben. Konkret ließ ihn das Wiener Hauptzollamt im Oktober 2002 wissen, ihm stünden exakt 172.989 Euro zu.

Verurteilung

Nun wurde der Mann im Straflandesgericht wegen versuchter Unterschlagung zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt: Er hatte darum ersucht, man möge ihm die Summe auf sein Girokonto überweisen.

Überweisung

Für Richter Georg Olschak stand fest, dass der Pensionist wissen musste, dass er darauf keinerlei Anspruch hatte. Zu ausgeklügelt ging er nach seinem Empfinden vor: Zunächst verfasste der 61-Jährige einen Brief, in dem er um die Überweisung von 92 Euro ersuchte. Als das anstandslos klappte, setzte er sich neuerlich an den Schreibtisch: "Betreff: Guthaben von 172.989 Euro. Bitte diesen Betrag zu überweisen."

In Schillingen gerechnet

Er habe geglaubt, es handle sich nur um 172,989 Euro, behauptete der Angeklagte: "Wenn ich gewusst hätte, dass das so viel ist, hätte ich das nicht genommen. So ein Betrag ist für mich eigentlich Utopie." Überhaupt habe er damals noch in Schillingen gedacht: "Das war am Anfang, wie der Euro gekommen ist. Da war alles ein bisserl undurchsichtig."

Auch seine Ehefrau bescheinigte ihm ein reines Gewissen und gab dem Euro die Schuld: "Der war ein spanisches Dorf für uns". Mit den knapp 173 Euro, mit denen ihr Mann rechnete, "hätten wir uns einen neuen Auspuff kaufen wollen".

Mindestrentner statt Linzer Firma

Eigentlich hätte das Vermögen an eine Firma in Linz gehen sollen. Die Zollbehörde verwechselte in ihren Unterlagen jedoch die Zahlen, so dass als Guthaben-Empfänger plötzlich der Mindestrentner aufschien, der im Wahrheit beim Zoll in der Kreide stand: Er war bei einem kleinen Zigaretten-Schmuggel erwischt worden.

Das Geld hat er nie gesehen

Der Irrtum flog allerdings bei einer Prüfung auf, der Pensionist wurde angezeigt. "Er hat das Geld ja nie erhalten. Wenn er es in Händen gehalten hätte, wäre ihm der Irrtum schon aufgefallen", gab nun der Verteidiger zu bedenken.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt bat um Bedenkzeit, Staatsanwältin Julia Koffler-Pock gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)