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Das Arbeits- und Sozialgericht Wien zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Betriebsübergangs.

Foto: APA/Jäger

Die Mitte 2012 vollzogene Übertragung des AUA-Flugbetriebs auf die günstiger operierende Tochter Tyrolean ist für das Erstinstanzgericht nichtig. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in einem am Montag zugestellten Urteil die Praxis des Betriebsübergangs in Frage gestellt. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Die AUA hat noch am Montag Berufung angekündigt. Austrian-Chef Jaan Albrecht äußerte sich in einer Aussendung "überrascht" über den Richterspruch. Er wolle alle Instanzen ausschöpfen, um den Restrukturierungskurs auch rechtlich abzusichern. Albrecht hofft laut Aussendung "dass die bereits begonnenen Gespräche mit dem Betriebsrat zum Kollektivvertrag unabhängig vom Gerichtsurteil zu einer tragfähigen Lösung am Verhandlungstisch führen."

Weil der Erstinstanzspruch nicht rechtskräftig ist, ändert sich für die AUA zunächst einmal nichts, hieß es im Konzern. Deshalb ist die AUA auch nicht "illegal" unterwegs.

Das Arbeits- und Sozialgericht verlangt sinngemäß jetzt einmal keine Rückabwicklung. Die wäre technisch gesehen auch nahezu unmöglich, zumal mehr als 300 Leute mit Höchstabfertigungen (in Summe 50 Mio. Euro) gerade wegen des Übergangs ausgeschieden sind. Mit dem Übergang war auch eine Änderung im Pensionsrecht verbunden.

Die AUA will nicht nur die nächsten Instanzen anrufen, sondern auch verhandeln, heißt es. Ob das nun Vergleichsverhandlungen mit allenfalls höheren Abschlagszahlungen bedeutet, wurde nicht beantwortet. Im Fall einer rechtskräftigen Entscheidung bliebe allerdings nicht viel anderes übrig, meinen Beobachter.

Bestandteil des Sanierungskonzeptes

Der Betriebsübergang des fliegenden Personals von Austrian Airlines zur Tyrolean war Bestandteil des Sanierungskonzepts der Airline-Gruppe, nachdem die Verhandlungen mit dem Betriebsrat Bord im vergangenen Jahr gescheitert waren. Die Arbeitnehmervertreter hatten gegen den umstrittenen Betriebsübergang geklagt.

Auch der Oberste Gerichtshof beschäftigt sich nach einer Klage der Gewerkschaft im heurigen Sommer unabhängig vom Arbeits- und Sozialgericht mit dem Betriebsübergang. Der OGH will einzelne Rechtsfragen, die den Übergang des Betriebes der AUA auf die damalige Tochter Tyrolean Airways betreffen, durch den EuGH klären lassen.

OGH-Entscheid erst im kommenden Jahr

Die Gewerkschaft hatte eine Feststellungsklage auf Nichtigkeit des Betriebsübergangs, die Nachwirkung des AUA-Bord-Kollektivvertrags und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen sowie das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen eingebracht. Das Urteil wird auf jeden Fall richtungsweisend sein. Erachten die Höchstrichter den Betriebsübergang für gültig, dann könnten auch andere Unternehmen zu einer entsprechenden Konstruktion greifen. Im Extremfall müsste aber der Betriebsübergang rückabgewickelt werden. (APA/red, derStandard.at, 2.9.2013)