Wien - Im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat nun auch der Oberste Gerichtshof zugunsten eines Klägers entschieden. Das Gericht hielt fest, dass die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen von drei Jahren noch nicht abgelaufen sei, berichtete die "Presse" am Mittwoch.

Die Causa ist zwar bereits rund 30 Jahre her, doch der Mann, der 1982 Opfer von Missbrauch war, habe erst 2012 erfahren, dass der Ordensmann schon früher wegen einschlägiger Straftaten vor Gericht gestanden und dennoch Internatsleiter geworden war, heißt es in dem Urteil vom Juli. Das Höchstgericht sieht deswegen auch eine Haftung des Klosters.

Das Opfer hatte 2012 eine Schadenersatzklage gegen das Kloster eingebracht, dieses aber hatte argumentiert, dass die Verjährungsfrist schon lange abgelaufen sei. Nach einem Gang durch die Instanzen hat nun der Oberste Gerichtshof gesprochen - und sieht die Causa noch nicht verjährt. 

Mittlerweile außergerichtlicher Vergleich

"Die Verjährungsfrist gegenüber dem Kloster wurde erst zu jenem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Kläger davon Kenntnis erlangte, dass der spätere Täter trotz bekannter einschlägiger Straftaten mit der Internatsleitung betraut worden war", heißt es in dem Urteil. Die Klosterführung habe "in unverantwortlicher Weise die Gefahr herbeigeführt, dass Internatsschüler einem Missbrauch zum Opfer fallen könnten".

Die Schadenersatzklage selbst ist - wie eine zweite auch - mittlerweile insofern erledigt, als sich das Missbrauchsopfer mit der Abtei auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt hat. (APA, 28.8.2013)