Die Krone macht mit "Harte Strafen für Steuersünder" auf, wohl nicht in Anspielung auf ihren langjährigen Favoriten Karl-Heinz Grasser. Dem droht jetzt eine gigantische Steuerstrafe plus Haft, wenn: wenn der Abschlussbericht im Finanzstrafverfahren zu einer Anklage führt und wenn das Gericht (und die nachfolgenden Instanzen) zu einer Verurteilung kommen.

Die Höhe der Haftstrafe (bis zu zehn Jahre) hängt damit zusammen, dass ein Teil der mutmaßlichen Steuerhinterziehungen bereits unter den 2011 eingeführten, weit strenger bestraften Tatbestand des Abgabenbetrugs fallen soll.

Es war immer wahrscheinlicher, dass es Grasser eher bei der Steuer erwischen wird als beim Amtsmissbrauch (Mitschnitt bei der Buwog-Privatisierung). In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Warum Grasser, teilweise noch als Finanzminister, unglaublich komplizierte Überseeverschachtelungen gewählt hat, um seine Honorare letztlich auf sein Konto zu schicken, beantwortet der Bericht der Finanzbehörden mit: "Konstrukt zur Verschleierung der bewusst gesetzten Abgabenhinterziehung".

Jetzt kommt es auf den Staatsanwalt sowie auf die Person an, die nach den Wahlen dem Justizministerium vorsteht, ob tatsächlich Anklage erhoben wird. Der Justizminister beziehungsweise die Justizministerin der neuen Regierung wird auch danach auszusuchen sein. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 24.8.2013)