Wien - Werden Konfessionslose in Österreich steuerlich diskriminiert? Mit dieser Frage wird sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in nächster Zeit auseinandersetzen müssen. Grund dafür ist eine Beschwerde eines steuerpflichtigen Niederösterreichers, die jüngst beim Höchstgericht eingelangt ist.

Eytan Reif, konfessionsfreies Mitglied und Schriftführer des Vereines "Initiative Religion ist Privatsache", wollte im Rahmen seiner Steuerveranlagung für das Jahr 2011 den von ihm bezahlten Pflichtbeitrag in der Höhe von 50 Euro an die "Initiative Religion ist Privatsache", quasi analog zu einem Kirchenbeitrag, steuerlich geltend machen. Erwartungsgemäß wurde dies jedoch seitens der Finanz angelehnt. Auch ein entsprechender Einspruch beim Unabhängigen Finanzsenat brachte keinen Erfolg - was zwar dem geltenden österreichischen Steuerrecht entspricht, Reif aber für ungerecht hält, denn: Es können nur Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 400 Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

"Was eine klare Diskriminierung ist. Wenn nur Mitglieder der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausschließlich aufgrund ihrer Weltanschauung steuerlich privilegiert werden, so sollen auch konfessionsfreie Personen die gleichen Rechte genießen", findet Reif im Gespräch mit dem STANDARD. Es dürfe nicht sein, dass der Staat eine Weltanschauung finanziere.

Freidenker gescheitert

Es ist nicht der erste Versuch, von Kirchenkritikern in diesem Punkt eine Änderung zu erreichen: Erst im Sommer des Vorjahres war eine derartige Beschwerde des Freidenkerbundes gegen die steuerliche Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen vom Höchstgericht abgewiesen worden. Aus Formalgründen, wie es hieß. Der Verein sei dazu nicht legitimiert, argumentierten die Richter, weil er selbst keine Beiträge bezahle und somit nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt sei. Daraus folgt nun die Klage von Reif. Wann der VfGH darüber entscheiden wird, ist offen. Die nächste Session ist jedenfalls Mitte September anberaumt. (Peter Mayr/Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 21.8.2013)