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Die Fußgängerzone in der Mariahilfer Straße sind eigentlich zwei: Aus Sicht der Stadt ist klar, dass die Busspur für Passanten tabu ist.

APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

Auf der Busspur ist die Hölle los - zumindest im politischen Sinn. Nur vier Tage nach der offiziellen Eröffnung der Fußgängerzone auf der Mariahilfer Straße begehren die Lenker der Buslinie 13A auf. Sie wollen aus Sicherheitsgründen nicht die eigens für sie eingerichtete Busspur benutzen und drohen mit Betriebsversammlungen, sollte die Linienführung nicht geändert werden.

Die Drohung scheint Wirkung gezeigt zu haben, wie es am späten Nachmittag vonseiten der Wiener Linien hieß. In Gesprächen auf Expertenebene wurde zweierlei beschlossen: Die Fußgänger sollen besser informiert werden. Und: An Samstagen wird der 13A künftig zweigeteilt und verkehrt zwischen Hauptbahnhof und Neubaugasse und dann wieder zwischen Siebensterngasse und Alser Straße.

Andreas Bauer, Sprecher von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, versteht die Aufregung der Chauffeure nicht. Schließlich seien alle Forderungen der Wiener Linien im Vorfeld erfüllt worden.

Komplex

Die Sache ist aber einigermaßen kompliziert: Denn die Fußgängerzone in der Mariahilfer Straße sind eigentlich zwei, sagt Bauer. Die Busspur darf von Fußgängern nur gequert, aber nicht der Längsrichtung nach begangen werden.

Nur: Ausgeschildert ist das Gebiet als Fußgängerzone. Und in einer solchen dürfen laut Paragraf 76a Passanten auch die Fahrbahn benutzen, sofern sie dabei "den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern". Bauer glaubt, dass die rote Farbe der Busspur ausreichend verdeutlicht, dass die Fußgängerzone eigentlich geteilt ist. Zusatztafeln würde dagegen niemand lesen.

Bei den Wiener Linien heißt es, die eigenen Fahrverbotsschilder würden klarmachen, dass die Busspur eine Straße sei. Warum Fußgänger auf Kfz-Fahrverbote achten sollten, bleibt offen.

Für einige Verwirrung sorgen auch gelb gekennzeichnete Parkmöglichkeiten in den Begegnungszonen, die oben und unten an die FuZo anschließen. Dort darf nämlich nur für Ladetätigkeit gehalten werden. Wer überrascht ist, dass es neben weißen und blauen Linien auch gelbe gibt, hat den Führerschein vor 2011 gemacht: Laut Verkehrsministerium wurde diese Markierung in dem Jahr auf Wunsch der Länder eingeführt.  (Michael Möseneder, DER STANDARD, 20.8.2013)