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Im Krankenstand gekündigt? Kommt laut AK gar nicht so selten vor.

Foto: AP/Hildenbrand

Wien - Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert auf Grundlage einer Umfrage und Erfahrungen aus ihrer eigenen Rechtsberatung den Umgang von Arbeitgebern mit ihren Mitarbeitern im Krankenstand. Neun von zehn seien schon einmal krank in die Arbeit gegangen, häufig würden Arbeitnehmer im Krankenstand zur einvernehmlichen Lösung des Dienstvertrages gedrängt - oder sogar gekündigt bzw. entlassen.

Eine Online-Umfrage mit 5.500 Teilnehmern im Juni 2013 ergab, dass 90 Prozent schon einmal krank arbeiten gegangen seien, "weil sie ihre Kollegen nicht im Stich lassen wollen oder Angst um den Job haben", heißt es in der Aussendung der AK. Auch seien knapp neun Prozent zumindest einmal im Zusammenhang mit Krankenstand zu einer einvernehmlichen Lösung oder Selbstkündigung gedrängt worden. Von diesen haben 57 Prozent das Unternehmen gleich verlassen. Elf Prozent der Teilnehmer an der Online-Umfrage wurden im Krankenstand gekündigt oder entlassen. Und fünf Prozent hatten im Krankenstand schon einmal Probleme mit der Fortzahlung ihrer Entgelte - wobei viele gar nicht überprüfen können, ob ihre Ansprüche korrekt abgerechnet wurden.

Kritik von der WK

Die Wirtschaftskammer (WK) reagierte auf die Aussendung mit Kritik. "Den heimischen Unternehmen liegt es fern, den gerechtfertigten Krankenstand erkrankter Mitarbeiter zu kriminalisieren", sagt Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der WK. Gleichzeitig müsse es aber möglich sein, "eine ernsthafte Diskussion über das Thema Krankenstandsmissbrauch zu führen". Dabei verweist er auf eine Studie der Wiener Gebietskrankenkasse aus 2011, wonach die Sozialversicherung 1.465 Verdachtsfällen nachgegangen sei. In fast zwei von drei Fällen sei eine Schädigung vorgelegen.

Die Wirtschaftskammer fordert daher verstärkte Anwesenheits- und gesundheitliche Kontrollen durch die Gebietskrankenkasse. Außerdem sollen Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, ihren Resturlaub während der Kündigungsfrist zu verbrauchen. "Vorgetäuschte Krankenstände sind kein Kavaliersdelikt", sagt Gleitsmann. Sie würden vor allem kleine und mittlere Betriebe treffen, weil diese oft keinen Ersatz finden können, so die Wirtschaftskammer.

Mitarbeiter trauen sich nicht krank zu sein

Bei der Arbeiterkammer sieht man das Problem naturgemäß anders. Sie erinnert daran, dass sie seit Jänner 2012 nur wegen Problemen rund um den Krankenstand in 444 Fällen vor Gericht gezogen sei. AK Präsident Rudi Kaske fordert den "Schutz kranker ArbeitnehmerInnen vor der unternehmerischen Willkür". Es sei alarmierend, dass sich viele nicht trauen, in Krankenstand zu gehen. "Kranke Menschen müssen sich auskurieren. Sie noch unter Druck zu setzen ist wirklich letztklassig".

Die Arbeiterkammer wünscht sich, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen des Dienstvertrages der Betriebsrat verpflichtend eingeschaltet wird und eine Woche Zeit bekommt, den Fall zu beraten. Wo es keinen Betriebsrat gibt, soll es eine Woche lang ein Recht auf Rücktritt von der einvernehmlichen Lösung geben. Auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstvertrages sollte die Bezahlung bis zum Ende des Krankenstandes geleistet werden. Die korrekte Entlohnung sollte strenger kontrolliert werden. (APA, 19.8.2013)