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Google weist die Anschuldigungen zurück und spricht von einem Missverständnis.

Foto: Reuters

Dokumente aus einem Gerichtsverfahren haben kürzlich zu herber Kritik an Google geführt. Losgetreten worden war der Sturm von Consumer Watchdog, wo man eine problematische Passage in einer Stellungnahme von Google entdeckt hatte.

In den Dokumente, die zu einem Begehren von Google zur Abweisung einer Sammelklage gehören, steht, dass "eine Person keine legitime Erwartung von Privatsphäre haben kann, wenn sie Informationen freiwillig an einen Dritten übermittelt".

Übliche Verarbeitung gemeint

Es handelt sich allerdings um ein Zitat, das nicht von Google selbst stammt. In der Tat, so erklärt Mashable, hat Google nicht für einen fahrlässigen Umgang mit E-Mails argumentiert. Was man mit der unglücklich formulierten Stellungnahme ausdrücken wollte, war, dass auch E-Mails von Nicht-Gmail-Nutzern der Privacy Policy von Google unterworfen sind, sobald sie auf deren Servern eintrudeln.

Googles Richtlinien erlauben dem Konzern, Nachrichten automatisiert zu scannen, wie es die meisten Anbieter tun. Das Scannen ermöglicht einerseits die Filterung von Spam und andererseits die Auslieferung personalisierter Werbung an den Nutzer. Das im Dokument verwendete Zitat bezieht sich auf einen anderen Fall, in welchem das Supreme Court feststellte, dass die Nutzung eines Gerätes zur Speicherung der Nummern, die von einem Telefon angerufen werden, nicht gegen die US-Verfassung verstößt.

Google weist Anschuldigungen zurück

Google hat sich mittlerweile auch selbst zu Wort gemeldet. "Wir nehmen die Sicherheit und Privatsphäre unserer User sehr ernst, jüngste Berichte, die Gegenteiliges behaupten sind einfach unwahr." Man beruft sich darauf, "in der Industrie führende" Sicherheits- und Privacy-Features in Gmail implementiert zu haben, die auch jene schützen, die Nachrichten an Gmail-Nutzer schicken. (red, derStandard.at, 15.08.2013)