Wien – Die Geschichte liegt ein Jahr zurück und ist dennoch hoch aktuell: Am 2. Juli 2002 diskutierte der Voestalpine- Aufsichtsrat – wie Voest-Sprecher Wilhelm Nitterl bestätigt – den Stand der Dinge zwischen der deutschen Vossloh AG und dem französischen Weichenbauer Cogifer.

Dieser Statusbericht hatte offenbar Auswirkungen auf die geplante Übernahme der Voestalpine Eisenbahnsysteme (VAE) durch die Voest. Voest-General Franz Struzl kaufte schon am nächsten Tag, dem 3. Juli 2002, 2800 VAE-Aktien zu je 130 Euro. Hintergrund: Die VAE war zu diesem Zeitpunkt zu je 45 Prozent im Besitz von Vossloh und Voest. Das klare Szenario, vertraglich geregelt seit 1998: Steigt Vossloh bei VAE aus, was durch die Übernahme des VAE-Konkurrenten Cogifer bereits am 15. Juli 2002 geschah, übernimmt die Voest die deutschen Anteile. Schon am 16. Juli teilte die Voest mit, jede VAE-Aktie werde mit 221,5 Euro abgefunden.

Zuletzt war Struzl für diesen Aktiendeal in der Öffentlichkeit massiv geprügelt worden. Er werde "natürlich nicht zurücktreten". Dennoch stellt Struzl im Aufsichtsrat am 8. August die Vertrauensfrage. Dies war, bevor nun die Aufsichtsratssitzung just am 2. Juli 2002 bekannt wurde.

"Am 2. Juli nichts schlagartig beschlossen worden"

Struzl selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Nitterl sagte: "Es kam zu keiner Preisfestsetzung in dieser Aufsichtsratssitzung. Dass wir die VAE-Anteile übernehmen wollen, stand schon viel früher fest. Es stand aber an diesem 2. Juli sicher nicht fest, dass wir 14 Tage später die VAE-Anteile übernehmen."

Eine Meinung, die von Voest-Managern, die anonym bleiben wollen, geteilt wird: "In Wirklichkeit wurde die Option mit der VAE bei jedem Aufsichtsrat im Jahr 2002 diskutiert. Der Deal wurde Schritt für Schritt konkreter. Am 2. Juli ist nichts schlagartig beschlossen worden."

Wie auch immer, Struzl musste sich den Vorwurf des Insiderhandels gefallen lassen, Finanzmarktaufsicht und Staatsanwaltschaft ermittelten. Ende März 2003 kam es zur Verfahrenseinstellung. Struzl zahlte wegen Nichtanmeldung des Aktienkaufes 50.000 Euro an den Bund, 250.000 Euro Kursgewinn gingen an karitative Organisationen. (Michael Bachner, Der Standard, Printausgabe, 31.07.2003)