Wien - Jetzt ist es fix: Zwölf der 14 bei der Nationalratswahl antretenden Parteien haben gültige Bundeswahlvorschläge eingebracht - und zwar die österreichweiten Kandidaten SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, BZÖ, Team Stronach, KPÖ, NEOS und Piraten und dazu drei weitere, die nur in einzelnen Ländern am Stimmzettel stehen (Christliche Partei, Wandel, Männerpartei). Die Bundeslisten wurden von der Wahlbehörde im Innenministerium geprüft und per Anschlag auf der Amtstafel bzw. über die Homepage veröffentlicht.

Diese zwölf Parteien können am 29. September am dritten Ermittlungsverfahren teilnehmen. Da werden in einem bundesweiten Ausgleich die in den Regionalwahlkreisen und Ländern noch nicht "verbrauchten" Mandate verteilt. Voraussetzung ist freilich, dass eine Partei entweder vier Prozent bundesweit oder ein Direktmandat in einem Wahlkreis geschafft hat. Das ist bei Gruppierungen, die nicht bundesweit antreten, sehr unwahrscheinlich. Die EU-Austrittspartei und die Sozialistische LinksPartei (SLP), die jeweils nur in einem Land kandidieren, haben auch gleich auf eine Bundesliste verzichtet.

Die im dritten Ermittlungsverfahren auf die Parteien verteilten Mandate werden der Reihe nach mit den Kandidaten der Bundeslisten besetzt. Bei der Wahl 2008 bekam die SPÖ auf dieser Ebene neun, die ÖVP acht, die FPÖ sieben und Grüne und BZÖ je fünf Parlamentssitze. Aber auch weiter unten gereihte Kandidaten haben Chancen auf ein Mandat. Denn oft scheinen Bundeskandidaten auch auf anderen Listen auf - und entscheiden sich dann für das Direkt- oder Landesmandat. Und im Fall einer Regierungsbeteiligung der Partei werden häufig Bundeslisten-Kandidaten Minister oder Staatssekretäre. (APA, 14.8.2013)