Frankfurt am Main/Berlin - Teilsieg für Hans Barlach im Machtkampf um Suhrkamp vor Gericht: Die Suhrkamp Familienstiftung muss 250.000 Euro bezahlen, weil sie gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hat. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag ein laut Gerichtssprecher "ungewöhnlich hohes" Ordnungsgeld.

Im Juli hatte Barlach eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge die Familienstiftung ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 zurückstellen muss. Die Stiftung legte dagegen Widerspruch ein - nun wurde darüber erneut verhandelt. Das Landgericht bestätigte in seinem Urteil die frühere Entscheidung, verhängte dabei aber auf Antrag Barlachs ein Ordnungsgeld.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Stiftung kann gegen das Urteil Berufung und gegen den Ordnungsgeld-Beschluss Beschwerde einlegen. (APA, 13.8.2013)