Zoff um Verträge: Abfallberater ziehen vor Gericht. 

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Wien - Sie leiteten Workshops in Kindergärten und Schulen, hielten Vorträge über die Müllentsorgung und beantworteten am Misttelefon der MA 48 die Fragen der Bürger. Die Abfallberater der Stadt Wien - unter ihnen viele Akademiker - erhielten allerdings nur befristete Werkverträge. Anweisungen der Vorgesetzten musste trotzdem Folge geleistet werden und die Abfallberater hatten fixe Dienstzeiten.

Auch die Arbeitskleidung ließ darauf schließen, dass sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Die Abfallberater trugen orange-farbene T-Shirts versehen mit Namensschildern, welche abgesehen vom Namen des Abfallberaters ein Logo der MA 48 enthielten. Anfang des Jahres landete der erste Fall vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Eine ehemalige Mitarbeiterin, die seit 2005 für die MA 48 als Abfallberaterin tätig war, ließ ihr Dienstverhältnis gerichtlich feststellen.

Weitere Prozesse können folgen

Das Gericht hat ihr nun recht gegeben. "Es wird festgestellt, dass zwischen der klagenden und der beklagten Partei ein aufrechtes Dienstverhältnis gemäß Wiener Vertragsbedienstetenordnung besteht", heißt es im Urteil, das dem STANDARD vorliegt. Sie hat damit Anspruch auf eine Arbeitsstelle. Außerdem muss die Stadt Wien die Prozesskosten übernehmen, hat nun aber ein Monat Zeit für einen Einspruch. Ulli M., die ebenfalls als Abfallberaterin tätig war, sagt: "Wir rechnen damit, dass die Stadt in Berufung gehen wird. Das warten wir ab, aber dann könnten weitere Prozesse folgen." Denn rund zehn ihrer ehemaligen Kollegen haben laut M. Klage eingebracht. Die Verfahren liegen derzeit ruhend.

"Verträge illegal"

Dass das Urteil positiv für die Klägerin ausgefallen ist, freut M. natürlich: "Die Verträge waren illegal." Im 29-seitigen schriftlichen Urteil heißt es unter anderem, dass die Abfallberater "kein konkretes Werk geschuldet haben, sondern die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft für den jeweils übernommenen Termin". Auch wird festgehalten, dass es klare Vorgaben für den Dienst am Misttelefon gegeben habe. Die MA 48 kommentiert das Urteil knapp: "Wir nehmen es zur Kenntnis."

Die Frage, ob man in Berufung gehen wird, will Sprecherin Ulrike Volk noch nicht beantworten: "Wir schauen uns das in Ruhe an." Wie viele Abfallberater die MA 48 derzeit beschäftigt, kann Volk auch nicht sagen: "Die Tätigkeit der Abfallberatung gibt es weiterhin", man könne sie aber nicht an Köpfen festmachen. (rwh, DER STANDARD; 6.8.2013)