Wien - Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness muss einer Klägerin 20.000 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das berichtet die die Klägerin vertretende Kanzlei Breiteneder Rechtsanwälte in einer Aussendung. Das Landesgericht Krems soll deren Mandantin in dem am Donnerstag zugestellten Urteil Recht geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lyoness will "auf jeden Fall" in Berufung gehen.
"Die Klägerin zahlte Gutscheine der Kika Möbelhandelsgesellschaft GmbH an. Sie erwarb dadurch einerseits ein 'Businesspaket' und sollte durch weitere derartige Anzahlungen am 'afrikanischen, spanischen und amerikanischen Verrechnungssystem' von Lyoness teilnehmen", schrieb die Kanzlei. Die Klage richtete sich auf Rückzahlung der Anzahlungen.
Schutz für Konsumenten
Der Richter habe die Parteien nicht einvernommen, entgegnete Lyoness-Sprecher Mathias Vorbach am Donnerstag. Es sei außerdem nicht berücksichtigt worden, dass es sich bei der Klägerin um eine Unternehmerin und nicht um eine normale Konsumentin gehandelt habe.
Die meisten Rechtsstreitigkeiten mit Lyoness drehen sich um die Frage, ob die Personen, die in irgendeiner Form in das System eingezahlt haben, Verbraucher oder Unternehmen sind. Konsumenten können ihr Geld nämlich laut Anwalt Breiteneder leicht zurückfordern, da sie ein Rücktrittsrecht hätten.
Im aktuellen Fall - das Urteil wurde nur zwei Wochen nach der Verhandlung zugestellt - habe das Landesgericht Krems eindeutig festgestellt, dass die Klägerin eine Verbraucherin sei, so Breiteneder. Die Frau, eine Nebenerwerbsgastwirtin, habe 26 Mitglieder angeworben. Lyoness liegt das Urteil laut Firmensprecher Vorbach noch nicht vor.
Mögliches Pyramidenspiel
Die Einkaufsgemeinschaft hat sich zuletzt nicht nur medial, sondern auch rechtlich auf Anwalt Breiteneder eingeschossen. Dieser vertritt nach eigenen Angaben etwa 300 Lyoness-Kunden, die ihr eingezahltes Geld zurückwollen. Lyoness wirft dem Advokaten vor, bei Informationsveranstaltungen potenzielle Zeugen respektive Prozessverläufe beeinflusst zu haben. Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung ist das Unternehmen aber in erster Instanz abgeblitzt, räumte Vorbach ein. Man habe Rekurs eingelegt, wolle das ganze zudem bei der Rechtsanwaltskammer vorbringen.
Lyoness steht im Verdacht, ein Pyramidenspiel zu betreiben. Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit dem Vorjahr, es geht um den Verdacht auf Pyramidenspiel, Betrug und des weiteren um ein mögliches Vergehen nach Kapitalmarktgesetz, das die Prospektpflicht betrifft, sagte WKStA-Sprecher Erich Mayer. "Die Ermittlungen laufen noch." Lyoness hat derartige Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.
Im April hat zudem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Verbandsklage gegen Klauseln in den AGB von Lyoness eingeleitet. (APA/red, derStandard.at, 1.8.2013)