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Grafik: APA

Wien - Die Gewerkschaft GPA-djp will freie Dienstverträge de facto abschaffen und warnt wegen niedriger Honorare und damit verbunden geringen Pensionszahlungen vor Altersarmut. Der größte Teil der rund 52.000 Freien Dienstnehmer in Österreich habe einen Umgehungsvertrag und müsste angestellt werden, so die Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp, Dwora Stein, am Dienstag vor Journalisten in Wien. Größten Handlungsbedarf ortet die Gewerkschaft derzeit im Gesundheits- und Sozialbereich, unter anderem in der Pflege.

Rückgang

Seitdem die Gebietskrankenkassen und die Gewerkschaften den Status der freien Dienstnehmer arbeits- und sozialrechtlich schärfer kontrollieren, ist die Zahl der freien Dienstverträge deutlich zurückgegangen. Zwischen Jänner 2008 und Juni 2013 ist die Anzahl der Freien Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze um 28 Prozent auf 18.765 zurückgegangen, unter der Geringfügigkeitsgrenze um 22,5 Prozent auf 32.940 gefallen. In den "Problembranchen" Call Center und Erwachsenenbildung seien "tausende Menschen" angestellt und nicht gekündigt worden, so Stein. Im Bereich Werbung und Marktkommunikation sei "der Prozess im Laufen". Im Medienbereich verlaufe die Umsetzung des neuen Journalisten-KV unter Einbeziehung der vielen freie Dienstnehmer "etwas holprig", so die Gewerkschaft.

Auch im Gesundheits- und Sozialbereich ortet die Gewerkschaft viele Umgehungsverträge. Rund 8.000 Personen - zumeist Frauen - sind dort als Freie Dienstnehmer beschäftigt.

Freie Zeiteinteilung, nicht weisungsgebunden

Im Gegensatz zu einem Angestellten muss sich ein "echter" freier Dienstnehmer seine Arbeitszeit selbst einteilen können, der Arbeitsort ist frei wählbar und es besteht keine Weisungsgebundenheit. Freie Dienstnehmer, deren monatliches Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 386,80 Euro) übersteigt, müssen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Sie sind damit unfall-, kranken- und pensionsversichert. Der Freie Dienstnehmer hat aber keine Kündigungsfrist, erhält kein 13. und 14. Gehalt und keinen Urlaub.

Jene, die nur sporadisch für Firmen arbeiten, müssten dies eigentlich auf Werkvertragsbasis machen, fordert die Gewerkschaft und jene, die regelmäßig im Einsatz sind, gehörten angestellt, wenn die oben beschriebenen Kriterien nicht zutreffen. Es brauche also das Arbeitsverhältnis "freie Dienstnehmer" nicht.

"Beschämender Zustand" im Bereich Pflege

Keine Daten hat die Gewerkschaft zu den boomenden Werkverträgen. Allein zwischen 40.000 und 50.000 sind als 24-Stunden-Pflegerinnen in Österreich auf Werkvertragsbasis für ein Tageshonorar zwischen 40 und 60 Euro beschäftigt. "Das ist ein unhaltbarer und beschämender Zustand", kritisierte Stein. Die derzeitige Situation würde auf "Kosten der Ärmsten gehen". Die Pflegerinnen - zumeist Frauen aus dem Ausland - sollten bei Vereinen angestellt sein und damit unter "menschenwürdigen Bedingungen" arbeiten können.

Umfrage: Nicht korrekte Arbeitsverträge

Auf Basis einer Online-Umfrage unter 315 freien Dienstnehmern und Werkvertragsnehmern fordert die Gewerkschaft einklagbare Mindesthonorare für "echte" freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer. Angelehnt an die jeweiligen Branchenkollektivverträge müssten die Honorare doppelt so hoch wie das kollektivvertragliche Bruttostundenentgelt sein.

Dieser Befragung zufolge schätzen nur 55 Prozent ihren Arbeitsvertrag als korrekt ein, über 16 Prozent orten rechtliche Ungereimtheiten, der Rest weiß es nicht. Ihre Honorare selbst ausverhandeln können nur knapp 29 Prozent der Männer und 14 Prozent der Frauen. Die Altersstruktur hat die Gewerkschaft mittels dieser - nicht repräsentativen - Befragung auch erheben lassen. So geben über 55 Prozent an, zwischen 30 und 50 Jahre alt zu sein, 23 Prozent sind zwischen 25 und 30.

Neben den Mindesthonoraren drängt die GPA-djp noch auf die Einbeziehung von freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutz- und Elternkarenzurlaubsrecht. (APA, red, 30.7.2013)