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APA-FOTO: HANS PUNZ

Wien - Innenministerium und Polizei verwahren sich gegen Vorwürfe, wonach die Abschiebung von acht sogenannten Votivkirchen-Flüchtlingen nach Pakistan ein wahltaktisches Manöver der ÖVP sei. Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl meinte bei einem Hintergrundgespräch Montagnachmittag, solche Behauptungen seien "aus der Luft gegriffen". Verteidigt wurde auch, dass überhaupt nach Pakistan abgeschoben wird. Der Leiter des Bundesasylamts, Wolfgang Taucher, verwies darauf, dass es in Pakistan auch sichere Regionen gebe.

Ob bzw. wann die acht Betroffenen schon abgeschoben wurden, teilte Pürstl nicht mit. Man könne aber davon ausgeben, dass es zu einer "zeitnahen Außerlandesbringung" komme.

Abschiebung nach Pakistan "zulässig"

Für Taucher steht fest, dass eine Abschiebung nach Pakistan zulässig ist. Unterschiedliche Gebiete wie etwa die Hauptstadt Islamabad würden als sicher gelten und wesentlich sei, dass es in einem Herkunftsland Regionen gebe, in denen sich die Flüchtlinge ungefährdet aufhalten können. An Informationen zur Sicherheitslage zitierte der Ministeriumsvertreter u.a. Partnerbehörden aus Deutschland und der Schweiz, den Attache des Außenministeriums und einen Verbindungsbeamten des Innenressorts. Auch in anderen Ländern würde Pakistanis nicht immer Asyl gewährt, so habe es in der Schweiz heuer überhaupt keine Anerkennung gegeben. In Österreich wurde 2013 zehnmal Asyl zuerkannt und fünfmal subsidiärer Schutz gewährt.

Dass es zur Abschiebung keine Alternative gegeben habe, versuchte Pürstl klarzumachen. Man habe gehofft, dass die Betroffenen das Land freiwillig verlassen. Da dies nicht geschehen sei, habe man zu einer zwangsweisen Durchsetzung kommen müssen.

Innenministerium: Abschiebungen kein wahltaktisches Manöver

Einen Zusammenhang mit dem laufenden Wahlkampf sieht der Polizeipräsident nicht. Der Zeitpunkt der Abschiebung ergebe sich daraus, dass vorige Woche die pakistanische Botschaft Heimreisezertifikate ausgestellt habe, also anerkannt habe, dass die Betroffenen Bürger des Landes sind. Die Zertifikate wiederum hätten in der Regel nur eine Gültigkeit von wenigen Wochen, weshalb die Betroffenen relativ rasch außer Landes gebracht werden müssten. Er nehme jedenfalls nicht an, dass sich die pakistanische Botschaft bei ihrem Zeitplan in wahltaktische Manöver hineinziehen lasse, so Pürstl

Allzu häufig sind Abschiebungen aus Österreich nach Pakistan freilich nicht. Im gesamten Vorjahr wurden nur drei Personen in dieses Herkunftsland zurückgebracht. 43 reisten zudem freiwillig aus. Im ersten Halbjahr 2013 waren es 16 Personen, die gegen ihren Willen nach Pakistan gebracht wurden. 49 verließen Österreich freiwillig. Die Zahlen sind angesichts von zuletzt mehr als 1.800 Anträgen 2012 niedrig. Der Rest der Antragssteller befindet sich nach Angaben Tauchers entweder noch im Verfahren, ist bereits anerkannt oder untergetaucht. (APA, 29.7.2013)