"Es ist vollkommen wurscht, wo sie ihm die Kohle gegeben hat", sagte ein entnervter Anwalt Ainedter, als die Ermittler nachwiesen, dass sein Mandant Karl-Heinz Grasser die 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter nicht erhalten haben kann. Jedenfalls nicht an dem Ort und zu der Zeit, wie es Grasser behauptete. Denn, da war er laut "Bewegungsprofil" der Ermittler woanders (z. B. in Peking). Das ist der Fluch der Kreditkartenabrechnung.

Karl-Heinz Grasser hat derzeit allem Anschein nach keinen Beruf und kein Einkommen. Der (Not-)Verkauf des Mietrechts an seiner extravaganten Dachwohnung zu einem exorbitanten Preis scheint nicht glattzugehen. Die Versteuerung eines Millionenhonorars ist offen. Und die Ermittlungsbehörden verdächtigen ihn, als Finanzminister an der Privatisierung der Buwog mitgeschnitten zu haben. Die 500.000 seien in Wahrheit von daher.

Dass die Sache mit der Schwiegermutter-Kohle so nicht stimmen kann, ist seit Jänner dieses Jahres den Behörden bekannt. Es ist ein weiterer Stein in einem Verdachtsgebäude. Die Frage ist, ob genügend da ist für eine Anklage, die "hält". Eine andere Variante wäre, aufgrund des vorhandenen Materials Anklage gegen Grasser und andere zu erheben - in der Hoffnung, dass wie beim Kärntner Hypo-Prozess ein Mitwisser aussagt. Oder es geht so weiter wie bisher, mit stückweisen Enthüllungen über Grasser und die Kohle. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 27.7.2013)