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Das Verfahren mit der BayernLB geht im November weiter.

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Wien - In der Hypo Alpe Adria und bei ihrem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young rauchen die Köpfe: Es gilt, die Halbjahresbilanz 2013 zu erstellen. Wie groß der Verlust wird, ist angesichts offener Bewertungsfragen noch unklar; das weiß auch der Aufsichtsrat noch nicht. Knackpunkt, so ein Involvierter: "Die Frage ist, ob und wie lange der Grundsatz der Unternehmensfortführung noch angewendet werden kann."

Zur Erinnerung: EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat der Bank schon mit Schließung gedroht; der daraufhin von Österreich eingebrachte Restrukturierungsplan muss in Brüssel erst abgesegnet werden. Die Bank, die gerade wieder 700 Mio. Euro bekommen hat, wird bis Jahresende noch eine Kapitalspritze brauchen, an die zwei Mrd. Euro.

Das Verfahren mit der BayernLB (die Hypo zahlt offene Kredite von rund 2,3 Mrd. Euro nicht zurück und argumentiert, es habe sich um nicht rückzahlbaren Eigenkapitalersatz gehandelt) geht am 25. November weiter. Die BayernLB hat geklagt, das Landgericht München 1 fühlt sich wie berichtet für einen Teil der Feststellungsklage unzuständig.

Reden statt klagen

Konkret: Über Inhaberschuldverschreibungen (250 Mio. Euro) müsse ein Frankfurter Gericht verhandeln. Und jener Teil der Klage, in dem die BayernLB festgestellt wissen will, dass die Hypo die schon bezahlten 2,3 Mrd. Euro nicht zurückfordern dürfe, müsse in Österreich verhandelt werden.

Zudem thematisieren die Richter die Frage, warum die Klage nötig war. Die Österreicher haben die Bayern am 13. Dezember 2012 informiert, dass sie nicht mehr zahlen - "ob dieses Schreiben Anlass zur Klageerhebung noch am selben Tag gab", sei "zu würdigen". Bisher hätten die Bayern nicht begründet, "weshalb die Kommunikation mit der Beklagten oder ein Abwarten des nahen Auslaufens der Kreditlinien nicht klärend hätten wirken können".

Sollte es zu keinem Vergleich kommen, wird die Sache dauern. Das Gericht "stellt die Erholung (sic) eines Gutachtens zum österreichischen Eigenkapitalersatzrecht in Aussicht". Jenes Privatgutachten, das die Österreicher vorgelegt haben, reicht den Richtern nicht. Denn: "Eine umfassende Gesamtbewertung der Unternehmenszahlen ist in dem Gutachten unterblieben. Eine Feststellung der Eigenkapitalerfordernisse für das Verfahren erfordert jedoch unter Umständen eine umfassende Bewertung". (Renate Graber, DER STANDARD, 25.7.2013)