Das Fett eines menschlichen Körpers, so liest es sich in einem französischen Lexikon aus dem Jahr 1929, reicht aus, um sieben Stück Toilettenseife herzustellen. Im Organismus sei auch genug Eisen vorhanden, um einen Nagel mittlerer Größe anzufertigen, genug Schwefel, um einem Hund die Flöhe zu vertreiben, genug Zucker, um eine Tasse Kaffee zu süßen, und ausreichend Magnesium für eine Fotographie. Nach damals aktuellen Kursen stellten all diese Grundstoffe ungefähr einen Wert von 25 Francs dar (umgerechnet 3,80 Euro).

Einer Studie des Bundesverbands Deutscher Bestatter aus dem Jahr 2011 zufolge ist der Mensch des 21. Jahrhunderts deutlich mehr wert.

Die Studie versucht, den durchschnittlichen Wert jener Rohstoffe zu ermitteln, die nach Feuerbestattungen in den Ascherückständen eines Menschen zu finden sind. Demnach hinterlässt ein Leichnam etwa 2,5 Gramm Feingold, 0,8 Gramm Silber und kleinere Mengen Palladium und Platin.

Was vor der Verbrennung als Goldzahn, Oberschenkelprothese oder Hüftgelenk fest mit dem Körper verbunden ist, beläuft sich den Untersuchungen gemäß auf durchschnittlich 80 Euro pro Leichnam. Dem Gesetz nach sind diese Wertsachen gewissermaßen herrenlos.

Rechtlicher Graubereich in Österreich

So zumindest urteilte das Amtsgericht Hof in Bayern im Jahr 2007 anlässlich eines medial vielbeachteten Diebstahles. Mitarbeiter eines Krematoriums hatten sich am Zahngold mehrerer Leichen vergangen und dieses bei einem Juwelier veräußert. Nachdem die Angehörigen des Verstorbenen klagten, folgte das erstaunliche Urteil: Die Asche von Leichen, so das Gericht, sei niemandes Besitz. Die Anklage auf Diebstahl wurde fallengelassen, die Angeklagten freigesprochen.

Während in Deutschland eine juristische Diskussion über Eigentumsverhältnisse an künstlichen Körperteilen entbrannte, ist dieser Bereich in Österreich aber immer noch rechtliche Grauzone. "Grauzone ist noch stark untertrieben, dieser Bereich ist im österreichischen Recht extrem unterreglementiert", sagt Andreas Kletečka, Professor für Zivilrecht an der Universität Salzburg und Experte für Medizin- und Erbrecht.

Naheliegend wäre zum Beispiel, mit der Störung der Totenruhe zu argumentieren. Fraglich ist an dieser Stelle allerdings, was nach der Kremierung noch zum Toten gehört und was nicht. Denkt man den Leichnam als Asche und die Asche der gängigen Vorstellung nach als "pulverigen staubartigen Verbrennungsrückstand", so handelt man sich das Problem ein, dass sich Goldzähne und andere gröbere Verbrennungsrückstände zwar in der Asche befinden, nicht aber Teil davon sind.

"Wann wird die Oma zur Sache?"

Voraussetzung für den Tatbestand Diebstahl wiederum ist eine fremde Sache. Es ist hingegen strittig, ab wann ein Leichnam rechtlich überhaupt als Sache gelten kann und, in Konsequenz, ob am menschlichen Leichnam und seinen Teilen Eigentumsrechte bestehen. "Die Frage ist: Wann wird die Oma zur Sache? Ich würde sagen, es kommt auf die Zeit an und darauf, ob es noch jemanden gibt, der sich von dem Verstorbenen verabschieden will. Da gibt es aber verschiedene Denkschulen", so Kletečka.

Unklar ist auch, wem die Eigentumsrechte an künstlichen Körperteilen wie Zahngold und Prothesen nach dem Tod zufallen. Kletečka zufolge verhindert das postmortale Persönlichkeitsrecht eines Menschen, dass sich irgendjemand den Leichnam oder Leichenteile aneignen kann. In der Praxis wird das allerdings anders gehandhabt.

Unwirksame AGB-Regelungen des Krematoriums Wien

Das Krematorium Wien beispielsweise schreibt in Paragraf 6 seiner Betriebsverordnung: "Nicht verbrennbare Rückstände (z. B. Implantate, Zahnersätze) fallen ins Eigentum der Krematorium Wien GmbH, soweit nicht der Begräbnisbesteller die Aushändigung der Gegenstände wünscht und das Bestattungsunternehmen bei der Übergabe des Sarges die Aushändigung ausdrücklich verlangt."

Kletečka zufolge überschreitet das Krematorium damit eine Grenze: "Es handelt sich hier um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wegen Sittenwidrigkeit und gröblicher Benachteiligung kaum gültig sein können. Mit wem schließen die den Vertrag außerdem? Der Eigentümer kann ihm ja gar nicht mehr zustimmen. AGB sind hier also ohnehin unwirksam."

Am Ende des Lebens bleibt nicht nur Asche Foto: istockphoto.com/klikk

Anzahl der Feuerbestattungen steigt kontinuierlich

Die Bestattungsbranche könnte von der unklaren rechtlichen Situation profitieren. Es gibt elf Feuerbestattungsanlagen in Österreich, die Anzahl der Kremierungen steigt seit Jahren. Wurden bundesweit im Jahr 1995 noch 16 Prozent aller Verstorbenen eingeäschert, so stieg der Anteil bis 2011 mit 26.509 Feuerbestattungen schon auf 35 Prozent.

Rechnet man die 80 Euro Durchschnittswert der Rohstoffrückstände nach der Verbrennung auf die Anzahl der bundesweiten Feuerbestattungen im Jahr 2011 hoch, ergeben sich theoretisch rund 2,1 Millionen Euro, deren weiterer Verbleib in Teilen ungeklärt, in seiner Gesamtheit gesetzlich ungeregelt ist.

Krematorien verkaufen Rückstände aus der Leichenverbrennung

Dabei ist es mittlerweile gang und gäbe, dass österreichische Krematorien im rechtlichen Halbdunkel wertvolle Rückstände aus der Leichenverbrennung weiterverkaufen. Prothesen, künstliche Gelenke und Implantate werden in größeren Zeitabständen von Spezialfirmen abgeholt und entsorgt. Im Kärntner Krematorium Villach ist dafür nach Angaben von Geschäftsführer Andreas Waldher unter anderem die Firma Villacher Saubermacher zuständig, deren Betriebsleiter allerdings keine Auskünfte über die Entsorgung geben will.

Erlös wird von den Krematorien zumeist gespendet

Die Wiener Krematorium GmbH spendet den Angaben der Pressesprecherin zufolge den Erlös aus der Entsorgung. Das wird nicht überall so gehandhabt. Harald Kolar, zuständig für Betrieb und Organisation des Krematoriums Graz, erklärt, der Erlös aus dem Wertstoffverkauf komme karitativen Einrichtungen zugute. Auf Nachfrage, welche Einrichtungen das seien, korrigiert er seine Aussage: "Wir fangen jetzt erst damit an, den Erlös zu spenden, das ist aber bereits in Planung." Noch würden die Prothesen "kostenpflichtig entsorgt". Warum das Krematorium Graz jetzt noch für die Entsorgung zahlen muss, künftig aber Geld dafür bekommen wird, kann Kolar nicht beantworten. Das Krematorium Villach gibt wiederum an, den Erlös aus der Entsorgung zu spenden: "Wenn metallische Wertschöpfung passiert, spenden wir das an karitative Zwecke wie die SOS-Kinderdörfer", sagt Geschäftsführer Waldher. Pressesprecher Viktor Trager vom SOS Kinderdorf Österreich hat allerdings "keine Kenntnis von einem konkreten Fall. Niemand von uns weiß etwas darüber, vielleicht handelt es sich ja um eine anonyme Spende. Ich kann an dieser Stelle weder bestätigen noch dementieren."

"Muss den Angehörigen fast als Leichenfledderei erscheinen"

Ob und welchen Anteil die Krematorien tatsächlich spenden, lässt sich schwer kontrollieren und beantwortet überdies nicht die Frage, ob die Krematorien überhaupt berechtigt sind, die übrig bleibenden Wertstoffe in das eigene Vermögen aufzunehmen. "Wenn Verwandte wirklich danach fragen, händigen wir die Wertstoffe gerne aus. Das passiert aber nur sehr selten", sagt Nina Lämmermayer, Sprecherin des stadteigenen Krematoriums.

Zivilrechtler Kletečka findet das sehr bedenklich: "Die Angehörigen sind in ihrer Betroffenheit mit anderen Dingen beschäftigt, und die Stadt Wien tritt hier in einer Weise auf, die den Angehörigen fast als Leichenfledderei erscheinen muss. Begräbnisse sind ja sehr teuer, man könnte, wenn man die Wertstoffe schon verkauft, das Geld an dieser Stelle abrechnen."

Die Bestattungsbranche könnte von der unklaren rechtlichen Situation profitieren. Foto: istockphoto.com/okeyphotos

Verbleib von Goldzähnen

In Deutschland wurden in den letzten Jahren nicht nur Prothesen und künstliche Gelenke, sondern auch Goldzähne verkauft, der Erlös diente der Senkung der Betriebskosten des Krematoriums oder der Aufstockung der Gemeindekassen. In einigen Fällen landete das Gold auch in den Taschen der Mitarbeiter: Erst im Dezember 2012 wurde wieder ein solcher Fall bekannt; acht Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums hatten sich über Jahre hinweg am Zahngold Verstorbener bereichert.

Die Frage, wohin das Zahngold nach der Kremierung in österreichischen Feuerbestattungsanlagen verschwindet, bis auf Weiteres im Dunklen: "Es schaut eigentlich niemand in der Asche nach, ob da Goldzähne drin sind", sagt ein Mitarbeiter des Krematoriums Steyr, während das Krematorium Knittelfeld nach Auskunft des stellvertretenden Leiters Johann Weitentaler nie fündig wird: "Vielleicht ist da Gold drin, aber das ist nach der Verbrennung schwarz. Wir finden da nie etwas." Anders verhält es sich in Wien: "Das Zahngold übersteht unsere hohen Temperaturen von 1500 Grad nicht und verdampft, das hängt dann höchstens noch in den Schornsteinen fest", so die Auskunft des Krematoriums. In Villach wiederum hat man vorbeugend "ganz pragmatisch entschieden. Wir sind technisch gar nicht in der Lage, das Gold zu extrahieren. Zwar bekommen wir bald neue Mühlen für das Mahlen der Asche, die werden wir aber so verplomben, dass das auch dann nicht gehen wird. Weil wir diese Diskussion nicht brauchen", sagt Geschäftsführer Waldher.

"Gold verdampft nicht, sondern verklumpt"

"Natürlich darf man sich keine glänzenden Goldnuggets vorstellen", sagt Rolf Lichtner. Der Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter fordert seit Jahren eine klare gesetzliche Regelung in dieser Frage. "Gold verdampft nicht, sondern verklumpt. Und wenn man möchte, lässt es sich nach Gewicht aussortieren", so Lichtner.

Das Krematorium Wien verrichtet etwa 6.000 Feuerbestattungen im Jahr. Allein an Feingold würde sich dort, gemessen am aktuellen Goldpreis, jährlich eine halbe Million Euro sammeln. Zu fragen bleibt, wohin es wandert, wenn nicht aus dem Schornstein.

Klärung der rechtlichen Lage in Deutschland

Der deutsche Bestatterverband hat im Juni eine Zusammenfassung der deutschen Rechtsprechung der letzten Jahre und der sich daraus ergebenden Grundsätze veröffentlicht. In Einzelfällen, so Lichtner, halten sich deutsche Krematorien noch nicht an diese Grundsätze: "Da es sich um Straftatbestände handeln kann – Störung der Totenruhe, Verwahrungsbruch oder Unterschlagung -, wenn die beschriebenen Verfahrensweisen nicht eingehalten werden, schien uns eine klare Positionierung erforderlich."

Der jüngsten deutschen Rechtsprechung gemäß bleiben sämtliche Wertstoffe, wenn von den Angehörigen nicht anders gewünscht, Bestandteil der Asche und müssen ausnahmslos mitbeerdigt werden. Rechtfertigungen eines Krematoriums darüber, was mit den Erlösen durch die metallische Wertschöpfung passiert, sind irrelevant, weil daraus keine Legitimation der unberechtigten Aneignung hergeleitet werden kann. Eine kommerzielle Verwertung scheidet demnach in jedem Fall aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Krematorien in Deutschland, in der rund 60 Krematorien organisiert sind, hat das Papier im Juni 2013 einstimmig angenommen.

Kein rechtsfreier Raum in Österreich – Sammelklage gegen Krematorium Wien denkbar

Dass in Österreich in dieser Angelegenheit noch keine Rechtsprechung existiert, bedeutet nicht, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt. Andreas Kletečkas Einschätzung nach handelt insbesondere das Krematorium Wien mit seiner Absicherung über AGB "rechtlich mehr als gewagt."

In Wien fühlt sich unterdessen niemand verantwortlich für die 100-Prozent-Tochter. Die Magistratsabteilung 40, behördlicher Ansprechpartner für das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, sieht: "keinen öffentlich-rechtlichen Handlungsbedarf. Aus der Praxis ist auch zu berichten, dass es bisher keine Beschwerden gegeben hat", so das offizielle Statement des Medienbüros. Ferdinand Pay, Pressesprecher von Stadträtin Renate Brauner, politisch zuständig für die Bestattung und Friedhöfe GmbH, sagt ebenfalls: "Wir sind dafür nicht zuständig, ich kann Ihnen dazu kein Statement geben." Auch Krematoriumssprecherin Lämmermayer kann zu dem Vorwurf, das Krematorium verkaufe Dinge, an denen es keine Eigentumsrechte besitze, "nicht viel Neues sagen". Geschäftsführer Peter Janovsky war trotz mehrmaliger Nachfrage nicht zu sprechen. Am Rande aller juristischen Überlegungen gibt auch die Stellungnahme des Geschäftsführers der Ethikkommission der Stadt Wien, Reinhard Undeutsch, wenig Aufschluss: "Das ist etwas, das uns überhaupt nicht betrifft. Ich wüsste nicht, was ich dazu sagen soll. Damit müssen sich die Strafgerichte befassen."

Vielleicht behält Undeutsch in dieser Sache recht. Kletečka zufolge wäre es nämlich denkbar, "dass die betroffenen Erben eine Sammelklage auf Herausgabe der Bereicherung einbringen. Bei einer Verjährungsfrist von 30 Jahren käme da schon einiges zusammen." (Julia Niemann, derStandard.at, 4.8. 2013)