Die Speicherung personenbezogener Daten in den USA wird für Firmen in Deutschland vorerst nicht mehr genehmigt.

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Aufgrund der umfassenden Überwachung durch die NSA im Rahmen des Prism-Programms, erhalten Firmen in Deutschland vorerst keine Genehmigungen mehr, personenbezogene Daten im Rahmen von "Safe Harbor" in den USA zu speichern. Dies haben die in Deutschland für Bund und Länder zuständigen Datenschutzbeauftragten beschlossen.

Prism soll Safe Harbor verletzen

Generell wird darüber nachgedacht, Safe Harbor defacto auszusetzen, und derartige Speicherungen in den USA und anderen Drittstaaten fürs erste zu unterbinden. Das Abkommen schreibt fest, dass die Übermittlung unter anderem dann ausgesetzt werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass seine Grundsätze – die Daten sind am Speicherort ebenso geschützt wie im Ursprungsland – erfüllt werden.

Wie heise berichtet, gibt es Ausnahmen von diesen Grundsätzen. Etwa, wenn die Durchsetzung von Gesetzen oder die nationale Sicherheit einen Zugriff nötig machen würden. Dieser allerdings habe "im Rahmen des tatsächlich Erforderlichen" stattzufinden und nicht in exzessiver Form. Letzteres wird Prism attestiert.

EU-Kommission soll evaluieren

Die Datenschützer appellieren an die EU-Kommission, Safe Harbor umfassend zu evaluieren. Schon zuvor hatte die zuständige Kommissarin Viviane Reding verlautbart, dass man das Abkommen bis Ende des Jahres neu bewerten wolle.

Digitale Grundrechtscharta

Statements kommen auch von der Politik. Seitens der FDP wurde die Idee einer "digitalen Grundrechtscharta" aufgeworfen, die mittlerweile aus den Reihen der CSU und CDU – unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel – Unterstützung gefunden hat.

Umgesetzt werden soll die Charta als Zusatzprotokol zum UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte zum Schutz der Privatsphäre, der 1966 ausgearbeitet worden war. Jene Länder, die diesen bereits ratifiziert haben, sollen nun zu einer "Vertragsstaatenkonferenz" zusammentreten. (red, derStandard.at, 24.07.2013)