Wien - "Ich konnte ein Monat lang nicht glauben, dass mir das passiert ist. Er hat so einen harmlosen Eindruck gemacht", sagt Opfer P. bei ihrer Einvernahme über Isa E., der sich wegen versuchter Vergewaltigung vor einem Wiener Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm verantworten muss. In einer mobilen Toilette auf einer Baustelle soll der 33-Jährige versucht haben, die 49-Jährige zum Sex zu zwingen.

Der Angeklagte leugnet das entschieden und bekennt sich nur teilschuldig. Ja, er habe der Frau nach einem gemeinsamen Lokalbesuch auf der Straße ein, zwei, Ohrfeigen gegeben, da sie ausländerfeindlich geschimpft habe. Dann sei sie auf die Straße gefallen und er geflüchtet.

"Vielleicht will sie mich fertigmachen"

"Ich bin Freigänger gewesen, ich habe es verbockt und hatte Angst", begründet er seinen Abgang. Aber mit einer Vergewaltigung will er nichts zu tun haben. "Warum sollte die Frau eine Vergewaltigung erfinden und detailliert schildern?", will Böhm wissen. "Vielleicht will sie Geld von mir, vielleicht will sie mich fertigmachen", mutmaßt der mehrfach - allerdings nie wegen Sexualdelikten - Vorbestrafte.

Er ist nervös, aber höflich, beantwortet Fragen mit "Jawohl, Herr Rat" und "Nein, Herr Rat." Der so Angesprochene lässt sich von so etwas aber wenig beeindrucken und hält ihm die Version des Opfers und die Erkenntnisse der Sachverständigen vor.

Objektiviert ist nämlich, dass die Frau zahlreiche Verletzungen erlitten hat, die nicht so entstanden sein können, wie es der Angeklagte schildert. Sondern zu ihrer Geschichte passen. Fest steht auch, dass seine DNA-Spuren auf ihren Brüsten und der Innenseite ihrer Oberschenkel sichergestellt wurden. Blutspritzer von ihr wurden neben dem Tatort gefunden, ebenso eine in Zellophan verpackte Rose, die ihr der Angeklagte zuvor gekauft hatte.

Morddrohung in der Toilette

Die Version der Frau: Sie habe E., den sie flüchtig kannte, getroffen, da sie angenommen hatte, er wolle mit ihr über einen - nicht existenten - Job für sie reden. Als sie aufbrach, habe er ihr angeboten, sie zur nahen Wohnung zu begleiten. Doch im Hof der Anlage sei er plötzlich zudringlich geworden. Als sie ihn abwies, habe er "Wie kannst du es wagen, wieso stehst du nicht auf mich?" gesagt. Dann habe er sie zur Toilette gezerrt, geschlagen und mehrmals mit dem Umbringen bedroht.

"Ich schwöre Ihnen, ich habe kein Klo gesehen", beteuert der Angeklagte. Die DNA-Spuren entstanden, als es schon im Lokal zu körperlichem Kontakt gekommen sei. "Das haben Sie aber erst gesagt, nachdem das Testergebnis da war", wirft Böhm ein. "Ich habe mich geschämt, da sie gesagt hat, sie ist 39, aber schon 49 Jahre alt war", versucht E. zu erklären.

Nach kurzer Beratung fällt das, nicht rechtskräftige, Urteil: zwölf Jahre unbedingte Haft und 20.700 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. "Für das Gericht bestand nicht der Hauch eines Zweifels", sagt Böhm am Ende. (moe, DER STANDARD, 24.7.2013)