Im mittlerweile dritten Telekom-Prozess setzt das Gericht am Montag die Befragung der Beschuldigten fort. Kern der Anklage ist die Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes im Jahr 2006 durch die teilstaatliche Telekom Austria. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Untreue. Einvernommen werden gemäß dem Fahrplan von Richter Michael Tolstiuk am Montag die beiden Werbeunternehmer, über deren Firmen die Telekom-Gelder geflossen sind.

"Nicht schuldig"

Der Werber Kurt S. war im Wahlkampf 2006 für das BZÖ tätig. Er hat bereits im Korruptions-Untersuchungsausschuss bestätigt, dass seine Agentur von der Telekom 720.000 Euro erhalten hat, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Im nun laufenden Prozess plädiert er trotzdem auf "nicht schuldig", weil er - wie sein Anwalt sagte - davon ausgegangen sei, "dass das in Ordnung ist".

Auch die Werbeunternehmerin Tina H., die mit dem letztlich wieder abgeblasenen Vorzugsstimmenwahlkampf für BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger betraut war, hat die Finanzierung durch die Telekom im Ausschuss bestätigt. In ihrem Fall waren es 240.000 Euro. Sie bekennt sich im Prozess allerdings schuldig. Die Vorgehensweise sei "unzweifelhaft nicht zulässig" gewesen, hatte ihr Anwalt im Eröffnungsplädoyer erklärt.

Umfangreich

Weil der Prozess mit dem Verfahren wegen einer mutmaßlichen verdeckten Parteispende der Telekom an die FPÖ im Jahr 2004 über 600.000 Euro zusammengelegt wurde, werden auf der Anklagebank wieder zehn Personen Platz nehmen. Darunter der in beiden Verfahren angeklagte Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, der Lobbyist Peter Hochegger und Ex-BZÖ-Abgeordneter Klaus Wittauer. Sie haben bereits vorige Woche ausgesagt. (APA, 22.07.13)