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"Obwohl unerwünschte Telefonanrufe gesetzlich verboten sind und mit einer Geldstrafe von bis zu 58.000 Euro verfolgt werden können, sind sie eine massive Landplage geblieben", zeigte heute, Freitag, SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Nabg. Johann Maier in einer Pressekonferenz in Salzburg auf. Er forderte höhere Geldstrafen für Telefonkeiler.

"Cold Calls"

Hunderttausende Österreicher seien von dieser Plage betroffen, sagte Maier. Unerbetene Telefonanrufe zu Werbezwecken, sogenannte "Cold Calls", würden gegen den Paragrafen 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen und seien in Österreich verboten. Mit der vorletzten Novelle zum TKG wurde der Strafrahmen für unzulässige Werbeanrufe von 37.000 auf 58.000 Euro erhöht.

Die unerlaubte Telefonwerbung sollte sich gerade seit der Straferhöhung sowie nach den Änderungen im Konsumentenschutzgesetz für illegal agierende Anbieter und Callcenter nicht mehr lohnen. "In Anbetracht der tatsächlich verhängten Geldstrafen ist das nicht ganz so", sagte Maier.

86.598 Euro

Waren in Österreich durch die Fernmeldebehörden wegen "Cold Calling" im Jahr 2011 Geldstrafen in Höhe von 41.727,14 Euro verhängt worden, so sind die Strafen im Jahr 2012 - die gesetzliche Neuregelung ist seit Mai 2012 in Kraft - Maier zufolge immerhin schon auf 86.598 Euro angestiegen.

In Deutschland sei die Höhe der Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung 2011 allerdings drastisch gestiegen, veranschaulichte Maier. Die Bundesnetzagentur verhängte 8,4 Millionen Euro Strafzahlungen gegen Callcenter und deren Auftraggeber. "Das war 15-mal so viel wie 2010, als die Höhe der Bußgelder 569.000 Euro betrug." Allein gegen ein Unternehmen sei 2011 eine Geldstrafe von 1,4 Millionen Euro verhängt worden.

"Ein Ausweg könnte in Österreich - neben einer weiteren Erhöhung der Strafen - die Festlegung von Mindeststrafen bei Verstößen nach Paragraf 107 TKG sein", sagte Maier.

Bekämpfung grenzüberschreitender "Cold Calls"

Weiters hält der Konsumentenschutzsprecher zur Bekämpfung grenzüberschreitender "Cold Calls" europäische Regelungen zum Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kollektivklagen samt Abschöpfungsregelungen für notwendig. "Darüber hinaus sollte der Grundsatz gelten, dass telefonische Vertragsabschlüsse bestätigt werden müssen beziehungsweise behauptete Vertragsabschlüsse nach 'Cold Calls' generell nichtig sind", schlug Maier vor. (APA, 19.7. 2013)