Ex-Moderator Dominic Heinzl ist kein Schauspieler: "News"-Artikel, wonach er eine Ohnmacht nach einem Schlag durch Rapper Sido nur simuliert habe, stimme nicht, entschied eine Wiener Richterin.

Foto: STANDARD/Newald

Wien - Vielleicht wäre der Medienrechtsprozess zwischen Ex-Society-Moderator Dominic Heinzl und News anders ausgegangen, wenn Fotograf Roman Zach-Kiesling nicht technisches Pech gehabt hätte. "Er ist plötzlich vor mir gelegen, ich habe das Foto allerdings verpasst, da ich die falsche Optik hatte und nicht so nahe fotografieren konnte", erzählt er als Zeuge Richterin Nicole Ba- czak. "Aber vier Minuten nach dem Vorfall schaute er recht frisch aus und lächelte."

Der "Vorfall" ist eine Auseinandersetzung am 19. Oktober 2012 zwischen dem deutschen Musiker Paul Würdig alias Sido und Heinzl. Fix ist, dass der Rapper dem Moderator bei einem Tumult im ORF-Studio mit der Hand auf dem Kopf getroffen hat.

Nur, das sei nicht der ursächliche Grund gewesen, dass Heinzl Sekunden später umfiel und mit dem Hinterkopf aufschlug, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter schon im Juni ausgeführt hatte. Der zeitverzögerte Fall sei vielmehr auf einen Kreislaufkollaps zurückzuführen. Eine "Schwalbe" sei es nicht gewesen.

Intrige und Falle

News berichtete dagegen von einer "Intrige" Heinzls und einer "Falle", die er Sido gestellt habe. Alfred Strauch, einer der Journalisten, dessen Name unter dem inkriminierten Artikel stand, erzählt von seinen Beobachtungen am Ort des Streits: "Nachdem Sido in der Live-Show Heinzl heruntergemacht hat, hat dieser sich im Aufenthaltsraum bei Kollegen erkundigt, mit welchen Fragen man Sido provozieren könnte."

Später, auf der Bühne, sei er ursprünglich abseits gestanden. "Irgendwann ist Dominic Heinzl vor mir gestanden und umgefallen. In dem Moment war es aber kein Drama, also nichts Außergewöhnliches", sagt er zur leichten Überraschung Baczaks. Später sei es ein Running Gag unter den Journalisten gewesen, sich anzurempeln und fallen zu lassen.

Heinzls Anwalt Michael Rami will wissen, was er recherchiert habe. Eigentlich nichts, geschrieben habe ein anderer. "Aber Ihr Name steht doch darunter?" "Das sind News-Eigenarten, dass man auf Artikel keinen Einfluss nehmen kann."

Die Richterin verhängt schließlich eine, nicht rechtskräftige, Strafe von 3500 Euro, die News an Heinzl zahlen muss. Begründung: "Es hat eigentlich niemand gelogen, aber Herr Heinzl hat sich nicht absichtlich fallen lassen." Daher sei durch die Berichterstattung seine Ehre verletzt worden. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 20./21.7.2013)