Lang lebe unser Gericht, das humanste Gericht der Welt" - der Satz aus dem Mund eines Angeklagten ist zu einem Klassiker der sowjetischen Filmgeschichte geworden; genau wie die Klamauk-Komödie Die kaukausische Gefangene, aus der dieser Ausspruch stammt. Die "Menschlichkeit" der sowjetischen respektive russischen Rechtsprechung ist dabei beileibe kein Grund zur Heiterkeit.

Die Zeiten Stalin'scher Schauprozesse, in denen die Angeklagten mit Folter zu entwürdigenden Geständnissen gezwungen wurden, sind zwar glücklicherweise vorbei. Doch was nützt die beste Verteidigung, wenn das Urteil von vornherein feststeht? Laut Statistik endet weniger als ein Prozent der Strafprozesse in Russland mit einem Freispruch für den Angeklagten. Die hohe Erfolgsquote ist keineswegs ein Gütesiegel der russischen Staatsanwaltschaft, sondern erklärt sich daraus, dass viele Richter sich aus den Reihen ehemaliger Anklagevertreter rekrutieren. Auch im Nawalny-Prozess war der Vorsitzende Richter Sergej Blinow vorher als Ermittler und Assistent des Staatsanwalts tätig.

Der generelle Hang russischer Richter, mit der Anklage zu sympathisieren, wird in sogenannten politischen Fällen noch offensichtlicher. "Wenn Politik mitspielt, wird Rechtsprechung unvorhersehbar", hat einmal der 2009 ermordete Bürgerrechtsanwalt Stanislaw Markelow gesagt, doch das stimmt nicht. Gerade wenn Politik ins Spiel kommt, scheint das Urteil von vornherein festzustehen. Wie anders ist die frappante Ähnlichkeit der zwei Chodorkowski-Prozesse und des Nawalny-Prozesses zu erklären?

Hier wie dort beschränkte sich die Rolle des Richters in der Urteilsverkündung im Wesentlichen auf die fast wortgetreue Wiederholung der Anklageschrift, während Zeugen und Argumente der Verteidigung entweder ignoriert oder als unglaubwürdig zurückgewiesen wurden. Dass genau wie bei Chodorkowski der Richter mit seinem Urteil genau ein Jahr unter dem geforderten Strafmaß der Anklage blieb, macht das Déjà-vu perfekt.

Natürlich wurde auch der Fall Nawalny vordergründig als Aufarbeitung eines Wirtschaftsdelikts inszeniert, doch trotz aller Betrugsvorwürfe bleibt es ein politischer Prozess. Dabei ging es nicht darum, Nawalny als Kandidaten bei der Bürgermeisterwahl in Moskau auszuschalten. Da hätte er mit seinen radikalen und nationalistischen Losungen ohnehin keine Chance gehabt. Nawalny war vielmehr als Sprachrohr derjenigen, die das Ausmaß der Korruption unter Präsident Wladimir Putin geißelten, gefährlich geworden. Er hatte der Kremlpartei "Einiges Russland" das Label "Partei der Gauner und Diebe" angehängt. Er war es auch, der über illegale Auslandsimmobilien des russischen Chefermittlers Alexander Bastrykin berichtete.

Dass der Prozess gegen Nawalny unmittelbar danach ins Rollen gebracht wurde, ist kein Zufall. Es ging darum, den schärfsten Kritiker der Korruption in Putins Reich zu diffamieren. Wer Korruption beklage, müsse selbst "kristallklar rein" sein, hatte der Kremlchef noch vor kurzem gelästert. Insofern konnte das Urteil nur "schuldig" lauten. Denn der Schuldspruch liegt ganz im Sinne der Anklage.

Und doch ist das Urteil kein Zeichen von Stärke. Die rücksichtslose Ausschaltung seiner Kritiker zeugt vielmehr von Putins Paranoia und wird ihn auf lange Sicht mehr schwächen, als es selbst der wortgewandteste seiner Kritiker, Nawalny, vermocht hätte. (André Ballin, DER STANDARD, 19.7.2013)