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Kontrollore haben herausgefunden, dass in Auslandsfällen die angegebenen Verluste fast nie durch Folgebescheide der Finanz abgeändert wurden. Zum Vergleich: In österreichischen Causen ist dies zu 57 Prozent der Fall. Hier lässt der Fiskus laut Rechnungshof Geld liegen.

Foto: ap/Maye-E Wong

Wien - Erst vergangene Woche hat Maria Fekter die Gruppenbesteuerung verteidigt. Bei der Präsentation des Wirtschaftsberichts verteidigte sie die Abzugsmöglichkeit von Verlusten ausländischer Töchter als essenziell für Österreich. Forderungen der SPÖ und der Grünen nach einer Einschränkung der Begünstigung wertete sie als "Anschlag" auf die Attraktivität des Standorts.

Die vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser initiierte und 2005 eingeführte Regelung stößt nun auf massive Kritik des Rechnungshofs. Die Gruppenbesteuerung sei im internationalen Vergleich sehr weit ausgelegt, schreiben die Prüfer in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht, die Kontrollen seien mangelhaft. Besonders stößt dem Rechnungshof die Möglichkeit auf, dass Töchter in Staaten ohne Amtshilfe- oder Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich in den Genuss der Begünstigung kommen können.

Hohes Missbrauchsrisiko

Diese Praxis wurde u. a. bei Konzerngesellschaften in Burundi, Costa Rica und Panama festgestellt, schreiben die Prüfer in Anspielung auf den zweifelhaften Ruf diese Staaten betreffend Steuerehrlichkeit. Sukkus: "Dadurch nahm Österreich ein erhöhtes Risiko unrechtmäßiger Geltendmachung von Auslandsverlusten in Kauf", da es keine Grundlage für Auskünfte aus den genannten Ländern gibt. Die "äußerst großzügige Haltung des BMF" ist für den Rechnungshof im Fall der Gruppenbesteuerung auch daher bemerkenswert, als der Fiskus für die Steuerbefreiung von Beteiligungserträgen oder die Absetzbarkeit von Spenden auf "umfassende Amtshilfe" bestehe.

Geprüft wird aber ohnehin kaum. Amtshilfeverfahren gab es auch bei Tochterfirmen in Staaten mit einschlägigen Abkommen keine. Weder im Rahmen der Steuerfestsetzung noch von Großbetriebsprüfungen. Großer Verfahrensaufwand und lange Dauer der Erledigung bezeichnet der Rechnungshof als "keine ausreichende Begründung".

Der Informationsstand der Finanzverwaltungen zu den angemeldeten Abzugsposten betrachten die Prüfer als unzureichend. Der Hälfte aller befragten Finanzämter lagen demnach keine beglaubigten Übersetzungen ausländischer Rechnungsabschlüsse und Bescheide vor. Ein weiteres Viertel erhielt diese nur sporadisch. Zwei Drittel der befragten Finanzämter verfügten über keine amtlichen Bestätigungen über die Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften.

Keine Kontrolle

Weiters haben die staatlichen Kontrollore herausgefunden, dass in Auslandsfällen die ursprünglich angegebenen Verluste fast nie durch Folgebescheide abgeändert wurden. Zum Vergleich: In österreichischen Causen ist dies zu 57 Prozent der Fall. Woraus der Schluss gezogen wird, "dass die Abgabepflichtigen ihre erhöhte Mitwirkungspflicht nicht ausreichend erfüllen". Weiters wird darauf verwiesen, dass sich Steuerprüfungen mangels Zuständigkeit im Ausland auf Plausibilitätskontrollen beschränkten. Vergrößert wird das Steuerschlupfloch laut dieser Kritik dadurch, dass die Finanzer nicht ausreichend in den diversen ausländischen Steuerrechtssystemen bewandert seien.

Das Finanzministerium nannte 450 Millionen Euro an Ersparnissen für Konzerne aus der Gruppenbesteuerung im Jahr 2010, was zehn Prozent der Körperschaftsteuereinnahmen entspricht. 3.400 Unternehmensgruppen, die über knapp 1.800 Auslandstöchter verfügen, nutzten das Instrument. Konkrete Ziele für die Vorteile wurden nicht gesetzt. (as, DER STANDARD, 19.7.2013)