Kinder, Kinder: Ein Baby zeigt die Zunge. Wem? Das war auch mit den besten Diagnosemethoden nicht herauszufinden.

Ultraschallbild: Donauspital, Wien

Gabriele Wadlig: Keine metaphysischen Gründe, bitte!

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Ein Beispiel: Eine Frau weiß, dass die mitochondriale DNA ihrer Eizellen teilweise Mutationen aufweist. Wird der Gendefekt weitergegeben, wird das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit an Mitochondriopathie, einer schweren und unheilbaren Krankheit, leiden. Eine medizinisch mögliche Lösung ist es, eine In-vitro-Fertilisation (IVF) mit anschließender Präimplantationsdiagnostik (PID, Untersuchung des Embryos vor Implantation) durchzuführen und für den Embryotransfer gesunde Embryonen auszuwählen. In Österreich ist dies aufgrund der Rechtslage unmöglich: Erst nach erfolgter Implantation des in vitro gezeugten Embryos darf dieser untersucht und gegebenenfalls die Schwangerschaft abgebrochen werden. Bei embryopathischer Indikation bis kurz vor Geburt.

Zwischen dem restriktiven Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) und dem liberalen Schwangerschaftsabbruchsrecht (§ 97 StGB) bestehen Wertungswidersprüche, die erstaunlich sind. PID ist verboten; Pränataldiagnostik und anschließender Schwangerschaftsabbruch hingegen ist erlaubt. Unabhängig davon, wie man zu den moralischen Fragestellungen steht, muss man doch in jedem Fall eingestehen, dass diese gravierenden Unstimmigkeiten innerhalb des österreichischen Rechts nicht zu rechtfertigen sind. Dies sieht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so und hat eine italienische Regelung für konventionswidrig erklärt. Der österreichische Gesetzgeber ist nun de facto gezwungen, die Regelung dementsprechend zu ändern.

Mit diesen Problemen in engem Zusammenhang steht die Forschung an menschlichen Embryonen. In Österreich wie im Übrigen in weiten Teilen Europas auch ist diese verboten. Großbritannien ist einer der wenigen Staaten weltweit, in dem die "verbrauchende Embryonenforschung" zugelassen ist. Dies spiegelt sich in den Fortschritten wider.

Erbkrankheiten verhindern

So verspricht eine kürzlich in Großbritannien entwickelte Methode eine Lösung für Frauen mit Anomalien in der mitochondrialen DNA ihrer Eizellen. Geschädigtes Erbgut der Mutter wird dabei durch gesunde DNA einer dritten Person ersetzt, um so die Weitergabe der Erbkrankheit zu verhindern. Dadurch würde sich die Problematik des eingangs erwähnten Beispiels auflösen.

Ebenfalls in Großbritannien wurde vor kurzem das erste Kind geboren, dessen Genom vor Implantation einem "Next Generation Sequencing" unterzogen wurde. Durch die Analyse von nur zwei Prozent des Erbguts können die Erbanlagen sowohl auf die Anzahl der Chromosomen als auch auf einzelne Gendefekte hin gelesen werden. Durch die Auswahl eines genetisch gesunden Embryos werden die Chancen einer erfolgreichen Schwangerschaft und eines gesunden Kindes maximiert. Fehlgeburten nach IVF können nämlich zum Großteil auf Abweichungen in der Chromosomenzahl (zum Beispiel Trisomie 21) zurückgeführt werden. Mediziner schätzen, dass durch Einführung dieses schnellen Testverfahrens die Baby-Take-Home-Rate nach IVF (Geburt pro Follikelpunktion) von derzeit etwa 25 auf 50 Prozent oder mehr gesteigert werden kann.

Die Anwendung der in Großbritannien entwickelten Methoden ist in Österreich momentan rechtlich nicht denkbar. Jede Behandlung oder Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas ist verboten - trotz gegenteiliger Empfehlung der Bioethikkommission. Hintergrund der Vorbehalte gegen PID sind Befürchtungen, dass ihre Zulässigkeit zwingend zur Verwirklichung von Gefahren führt.

Gegner wenden dabei ein, dass PID den ersten Schritt zum "Designerbaby" und zur modernen Eugenik darstellt. Letztere wird häufig als Trumpf in der Diskussion um die Zulässigkeit präimplantiver Untersuchung oder Behandlung verwendet. Nicht zu übersehen ist, dass sie dabei meist lediglich als Scheinargument ins Spiel gebracht wird, um religiöse Moralvorstellungen zu verschleiern. Gottes Schöpfung sei heilig; jeder Eingriff in den natürlichen Prozess der Fortpflanzung daher moralisch unzulässig.

Nur eine moderne Version des Schöpfungsarguments ist die "Unnatürlichkeit" medizinisch assistierter Fortpflanzung. Dabei wird ohne direkten Bezug auf Gott davon ausgegangen, dass der menschliche Eingriff in biologische Abläufe unnatürlich und daher moralisch verwerflich sei. Bereits die Abgrenzung zwischen "natürlich" und "unnatürlich" oder "künstlich" ist problematisch, da auch der Mensch ein Produkt der Natur ist und nichts, auch nicht der Mensch, außerhalb dieser stehen kann.

Jedenfalls aber ist die positive Konnotation, die dem Begriff der Natürlichkeit anhaftet, vollkommen unberechtigt. Demnach wäre jede medizinische Behandlung verwerflich, da sie einen menschlichen Eingriff in biologische Abläufe darstellt. In Wahrheit versteckt sich hinter dem Natürlichkeitsargument nur eine scheinbar säkulare Version des religiösen Schöpfungsarguments.

Die Gefahr, dass Designerbabys kreiert werden, ist real, doch deshalb die Möglichkeit der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Gendefekten durch PID in Bausch und Bogen zu verbieten, schießt weit über das Ziel hinaus. Wir müssen uns solchen Gefahren rational stellen und dürfen uns nicht auf metaphysische Begründungen einlassen. Sich hinter Scheinargumenten zu verstecken erstickt jede Bemühung zum offenen Diskurs im Keim. Bei nüchterner Güterabwägung zwischen Untersuchung und Behandlung des Embryos vor Implantation einerseits und Schwangerschaftsabbruch andererseits ist das Ergebnis eindeutig. (Gabriele Wadlig, DER STANDARD, 18.7.2013)