In Deutschland setzen Justiz und Polizei laut einem Zeitungsbericht bei Ermittlungen zu Straftaten verstärkt auf Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). In der Zeit zwischen 2000 und 2011 sei die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen TKÜ-Maßnahmen gegen Verdächtige eingesetzt wurden, um rund 65 Prozent angestiegen, berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Statistiken des deutschen Justizministeriums.

5.516 Anträge auf Abhörung

2011 beantragten Staatsanwälte demnach in 5.516 Strafverfahren die Genehmigung Telefonate abzuhören, E-Mails und SMS mitzulesen und Briefe zu öffnen. Im Jahr 2000 sei das nur in 3353 Strafverfahren der Fall gewesen.

Dem Bericht zufolge nutzen die Nachrichtendienste diese Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zur Polizei eher selten. So wurden im Jahr 2011 lediglich 156 Mal die Überwachung von verdächtigen Extremisten, Terroristen oder Spionen durch den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) genehmigt. Zu den Landesämtern für Verfassungsschutz lagen der "Welt" keine Zahlen vor, da sie eigenen Ausführungsgesetzen bei geheimen Überwachungsmaßnahmen unterliegen und ihre Zahlen nur in Einzelfällen offenlegen.

Bayern und Hamburg führend

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz teilte der "Welt am Sonntag" aber auf Anfrage mit, zwischen 2009 und 2011 habe die Behörde insgesamt 23 Mal Überwachungsmaßnahmen gegen Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten angewendet. In Bayern gab der Verfassungsschutz an, die Zahl der Abhörmaßnahmen liege pro Jahr im unteren zweistelligen Bereich. Dem Bericht zufolge setzten Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg und Bayern besonders oft TKÜ-Maßnahmen ein. Allgemein wurden sie dem Bericht zufolge für Ermittlungen zu einer breiten Spanne von Straftaten von Raub bis Völkermord verwendet. (APA/AFP, 14.07.2013)