Linz/Wien - Der Rechtsanwalt von Stadtrat Johann Mayr (SPÖ), Josef Weixelbaum, hat am Donnerstag heftige Kritik an der Linzer Staatsanwaltschaft wegen der von ihr angekündigten Anklage in der Swap-Affäre gegen seinen Mandanten geübt. In einer Medieninformation bezeichnet er die Anklage als "rechtsstaatlichen Tiefpunkt". Er wirft der Behörde "entbehrlichem Übereifer" sowie ein "bescheidenes Objektivitätsverständnis" vor und zieht den Schluss, dass ein faires Verfahren "wohl nicht gewährleistet" sei.

Die Anklageerhebung gegen seinen Mandanten überrasche nicht nur den Verteidiger, sondern nahezu alle, die über eine einschlägige Kenntnis des Strafaktes verfügen und habe dementsprechend "auch nur betroffenes Kopfschütteln ausgelöst", stellt Weixelbaumer fest.

Die Anklage bewertet er als "rechtsstaatlichen Tiefpunkt". Ihr liege ein alles andere als unbefangener Umgang mit den Ermittlungsergebnissen zugrunde. So seien entlastende Zeugenaussagen unbeachtet geblieben. Stattdessen werde sie mit einer vereinzelten Beschuldigung jenes Mitangeklagten (Anm.: Ex-Finanzdirektor Werner Penn) begründet, dem noch dazu unmittelbare Täterschaft vorgeworfen werde. Dieser habe aber in seiner Vernehmung ausdrücklich versichert, Mayr über das später schlagend gewordene Risiko nicht informiert zu haben, wodurch der Vorwurf der Wissentlichkeit völlig unbegründet sei.

Nicht gesetzeskonform

Zudem entspreche es nicht der Gesetzeslage, Mayr als Vorgesetzten des der unmittelbaren Täterschaft bezichtigten Mitangeklagten zu behandeln. Vernachlässigt habe die Anklagebehörde auch, dass ein Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2004 die Finanz- und Vermögensverwaltung und nicht die "Politik" oder gar Mayr selbst zum Abschluss des Swaps ermächtigt habe.

Insgesamt bemängelt der Rechtsanwalt betreffend der Auswertung der Ermittlungsergebnisse ein "bescheidenes Objektivitätsverständnis". Er könne sich nicht des Eindrucks erwehren, "dass sich mit dieser Anklage ein Staatsanwalt profilieren wollte, dem der Mut zu einer differenzierten Beurteilung zwischen den beiden nunmehr Angeklagten gefehlt hat und dem vor lauter Schadenshöhe die Schadensursache aus dem Blickfeld geraten ist", erklärte Weixelbaum. Eine 88 Seiten umfassende Anklagebegründung zu einem einzigen Geschäftsabschluss signalisiere "entbehrlichen Übereifer".

Möglicherweise wolle sich die Staatsanwaltschaft Linz nach einem rund zweijährigen Ermittlungsverfahren auf diese Art und Weise die "Hände in Unschuld" waschen und die Verantwortung dem Gericht zuschieben, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die - ohnehin kaum gegen Mayr geführten - Ermittlungen nutzlos gewesen wären. Der Grundrechtsanspruch auf ein faires Verfahren gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) "wird solcherart wohl nicht gewährleistet", stellte er abschließend fest.

Reaktion der Linzer SPÖ

Auch die SPÖ hat am Donnerstag erstmals reagiert. Der Geschäftsführer der Linzer SPÖ, Jakob Huber, äußerte sich in einer Presseaussendung optimistisch. Die Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne) trat hingegen für einen Rücktritt von Mayr ein.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch, sie werde gegen Mayr und Penn Anklage wegen Untreue erheben, traf die SPÖ in einem ungünstigen Moment. Weder Bürgermeister Franz Dobusch, sein Stellvertreter Klaus Luger oder Stadtrat Mayr waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Alle befinden sich derzeit auf Urlaub.

Für die SPÖ Linz kündigte deren Geschäftsführer Huber am Donnerstag an, die zuständigen Gremien würden "rechtzeitig" zusammentreten um über weitere Schritte und allfällige Konsequenzen zu beraten. Die Wahrung der Interessen der Stadt Linz werde dabei im Mittelpunkt stehen. (APA, 11.7.2013)