Bei Stellenausschreibungen müsse gleiches Recht für alle gelten, wurde Wilma Gaderer von der Gleichbehandlungsanwaltschaft zitiert. Ein so "krasser" Fall, dass die Oberweite ein Einstellungskriterium für MitarbeiterInnen sei, sei in Oberösterreich noch nie da gewesen. Die Bewerberinnen sollten sich gut überlegen, dort einen Job anzunehmen. Es sei davon auszugehen, dass in dem Lokal sexuelle Belästigung hingenommen würde und vom Arbeitgeber toleriert werde.
Geschlechterpolitik
OÖ: Frage nach Brustumfang auf Bewerbungsbogen
Gleichbehandlungs- anwaltschaft eingeschaltet - Discothekbetreiber: "Information nur wegen der T-Shirts notwendig"
Linz - Die Frage nach der Oberweite in Zentimetern auf dem
Bewerbungsbogen einer Linzer Discothek hat in Oberösterreich eine
Diskussion um die Diskriminierung von Frauen ausgelöst. In dem Fall
hat sich jetzt die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet. Denn
die Daten werden nur von weiblichen Bewerbern verlangt, berichtete
Radio Oberösterreich am Samstag.
Der Betreiber des Lokals rechtfertigte sich, die Frage nach der
Oberweite sei nur wegen der T-Shirts notwendig. Die Arbeitskleidung
müsse richtig sitzen, das könne so fest gestellt werden. Die
Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht darin allerdings eine faule
Ausrede. (APA)