Linz - Die Frage nach der Oberweite in Zentimetern auf dem Bewerbungsbogen einer Linzer Discothek hat in Oberösterreich eine Diskussion um die Diskriminierung von Frauen ausgelöst. In dem Fall hat sich jetzt die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet. Denn die Daten werden nur von weiblichen Bewerbern verlangt, berichtete Radio Oberösterreich am Samstag.

Bei Stellenausschreibungen müsse gleiches Recht für alle gelten, wurde Wilma Gaderer von der Gleichbehandlungsanwaltschaft zitiert. Ein so "krasser" Fall, dass die Oberweite ein Einstellungskriterium für MitarbeiterInnen sei, sei in Oberösterreich noch nie da gewesen. Die Bewerberinnen sollten sich gut überlegen, dort einen Job anzunehmen. Es sei davon auszugehen, dass in dem Lokal sexuelle Belästigung hingenommen würde und vom Arbeitgeber toleriert werde.

Der Betreiber des Lokals rechtfertigte sich, die Frage nach der Oberweite sei nur wegen der T-Shirts notwendig. Die Arbeitskleidung müsse richtig sitzen, das könne so fest gestellt werden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht darin allerdings eine faule Ausrede. (APA)