Wien/Sofia - Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von U-Haft hat ein Schwurprozess aufgeworfen, der am Dienstagabend im Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen ist. Einem 24-jährigen Bulgaren war angelastet worden, im vergangenen Herbst in der Bundeshauptstadt eine gleichaltrige Landsfrau und ihr zweijähriges Kind entführt und über mehrere Stunden in einer Wiener Wohnung festgehalten zu haben, um vom Bruder der Frau Geld zu erpressen. Der Angeklagte wurde am Ende wegen Urkundenunterdrückung zu drei Monaten bedingt verurteilt. Er war seit 17. Oktober 2012 und damit fast neun Monate in U-Haft gesessen.

Die Anklage hatte unter anderem auf erpresserische Entführung und Vergewaltigung der Frau gelautet. Für die Mehrheit der Geschworenen hatte das Beweisverfahren das nicht bewiesen. Sie sprachen den Mann lediglich schuldig, die Reisepässe von Mutter und Tochter für sich behalten zu haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Mann wurde noch am Dienstagabend enthaftet. (APA, 9.7.2013)