Salzburg - Für sechs Männer im Alter von 19 und 30 Jahren hat das Hören von rechtsextremen Liedern in einem privaten Partykeller im Salzburger Flachgau zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt. Fünf der sechs Beschuldigten wurden heute, Montag, in einem fortgesetzten Geschworenen-Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu bedingten Haftstrafen von vier bis 13 Monaten verurteilt. Der älteste Angeklagte erhielt mangels Beweise einen Freispruch.

Alle Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Angeklagten hatten sich nicht schuldig oder nur zum Teil schuldig bekannt.

Staatsanwalt Marcus Neher hat einen Tatzeitraum von Ende 2010 bis 12. April 2012 angenommen. Rund 1.280 Musikdateien von "Neonazibands" wurden bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Zudem sollen die Beschuldigten in dem Keller "Heil Hitler" gerufen und die Hand zum "deutschen Gruß" erhoben haben. Zur Dekoration des Partyraums war eine deutsche Reichsflagge samt Hakenkreuz angebracht worden. (APA, 8.7.2013)