David S. (links) sucht jetzt in Wien wieder Arbeit. Wie es scheint, wird er mit seinem Adoptivsohn Raz länger unfreiwillig in Österreich bleiben.

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Wien/Berlin - Für den Deutschen David S. und sein Adoptivsohn Raz, 11, die (DER STANDARD berichtete) in Wien festsitzen, weil die deutschen Behörden die Staatsbürgerschaft des in Gambia geborenen Buben anzweifeln und dieser jetzt ohne Papiere dasteht, gibt es weiter keine Lösung. Ohne Papiere für Raz kann er nicht, wie geplant, nach Ende seines Jobs in Wien nach Spanien zurück, wo die Familie lebt.

Der Antrag auf einen Fremdenpass, der Personen ohne oder mit ungeklärter Staatsbürgerschaft ausgestellt werden kann, wurde von der Wiener Fremdenpolizei abgelehnt: Es fehle der Nachweis, ob Raz gambischer Staatsbürger sei, David S. solle sich mit dem gambischen Honorarkonsul kurzschließen.

Das hat David S. getan. Da er wohl länger unfreiwillig in Wien bleiben wird, hat er sich arbeitslos gemeldet und ist auf Jobsuche. In Wiesbaden schüttelt Berater Marc Philipp Nogueira vom hessischen Antidiskriminierungsnetzwerk (Agah) den Kopf: "In derlei Fällen sind wir in Europa noch nicht wirklich weit." Dabei gehe es um das Wohl von Kindern.

Vergleichbarer Fall in Berlin

Tatsächlich sind David S. und Raz aber nicht die Einzigen in vergleichbarer Lage. "Seit 2011 befinden wir uns wegen unseres Sohns Vuyo mit dem Berliner Standesamt 1 in Rechtsstreit", schildert der Berliner Mike Gürgen.

Wie Raz wurde auch der heute vierjährige Vuyo außerhalb Deutschlands adoptiert: 2009, in Südafrika, wo Gürgen und sein inzwischen eingetragener Partner Patrick Tucholski zu diesem Zeitpunkt lebten. Wie in Raz' Fall wurde die Annahme an Kindes statt auch bei Vuyo rechtlich bestätigt: vom Berliner Amtsgericht Schöneberg. Bei Raz geschah dies vor einem Notar in Bonn.

Zwei Männer als Väter

Beiden Buben wurden deutsche Pässe ausgestellt. Doch als Vuyos Väter, mit dem Kind nach Berlin zurückgekehrt, beim Berliner Standesamt 1 eine Geburtsurkunde für ihren Sohn beantragten, begann die Sache schiefzulaufen. Gürgen: "Es hieß, die Adoption sei unrechtmäßig, weil sie durch uns als Paar erfolgte. In Südafrika geht das, in Deutschland nicht."

Daher, so die Behörde, sei Vuyo auch kein Deutscher. Das Berliner Standesamt 1 bestätigt dem Standard diese Sichtweise, die vom deutschen Schwulen- und Lesbenverband als homosexuellenfeindlich bezeichnet wird. Gürgen hingegen spricht von emotionalen Belastungen durch die Rechtsunsicherheit: etwa, von der "Furcht, dass wir unter Jugendamtsaufsicht gestellt werden könnten". (Irene Brickner, DER STANDARD, 9.7.2013)