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Immer wieder kommt es vor, dass Nutzer wegen unbedachter Äußerungen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Foto: Reuters

Der 19-jährige Justin Carter aus Texas sitzt seit März im Gefängnis, weil er auf einer öffentlichen Facebook-Seite ein Attentat auf einen Kindergarten angekündigt haben soll. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft über eine achtjährige Haftstrafe habe er ausgeschlagen. Nun drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft, berichtet das Wall Street Journal.

Scherz-Posting

Carter soll im Februar auf Facebook geschrieben haben, dass er Kinder in einem Kindergarten erschießen wolle. Auf die Reaktion eines Freundes, dass er verrückt sei, habe er geantwortet, dass er nur einen Scherz gemacht habe (der WebStandard berichtete.) Eine Facebook-Userin hatte allerdings die Behörden alarmiert.

Mehrere Fälle

Es ist nicht der einzige Fall, in dem Nutzer sozialer Netzwerke aufgrund eines Postings festgenommen wurden. So wurde im Mai ein 18-jähriger Rapper verhaftet, weil er auf Facebook einen Songtext mit der Zeile "f-- a boston bombinb [sic] wait til u see the s-- I do" veröffentlicht hatte. Er wurde nach einem Monat allerdings wieder entlassen, weil ein Richter keine Gefahr für die Gesellschaft in ihm sah.

Ein 22-jähriger Twitter-Nutzer wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem er auf Twitter einen Anschlag auf US-Präsident Barack Obama verkündet hatte.

Scherz oder Drohung?

Die Fälle haben die Diskussion aufgebracht, ab wann solche Äußerungen noch als Scherz gelten oder als ernsthafte Drohung eingestuft werden müssen. Carters Eltern argumentieren, dass das Posting nur ein Scherz gewesen sei und dass ihm wie vielen anderen Teenager die Tragweite solcher Aussagen in sozialen Netzwerken nicht bewusst gewesen sei.

Laut einem Rechtsexperten der Universität von Kalifornien in Los Angeles könnte die Verteidigung auch argumentieren, dass sich das Posting nicht gegen eine konkrete Einrichtung gewendet habe. Ein Termin für den Prozess ist noch nicht bekannt. (red, derStandard.at, 5.7.2013)