Wien - Geprägt von teils wehmütiger Abschiedsstimmung beschloss der Nationalrat am Donnerstag zwei wichtige Pflege-Regelungen: Karenz und Teilzeit für pflegende Angehörige werden ermöglicht und der Pflegefonds bis Ende 2016 verlängert. In der Debatte verabschiedete sich "der halbe Sozialausschuss", wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit Dank an die Scheidenden feststellte.

Gewerkschaften für starke Gleichstellungspolitik

Sicher nicht mehr dem nächsten Nationalrat angehören werden die langjährige Vorsitzende des Sozialausschusses, Renate Csörgits (SPÖ), und ihr Stellvertreter Karl Donabauer (ÖVP) sowie die langjährige Obfrau des Familienausschusses Ridi Steibl (ÖVP) und der SPÖ-Sozialpolitiker Franz Riepl. Bei der Wahl am 29. September um den Verbleib im Hohen Haus zittern müssen vom BZÖ Ex-Sozialministerin Ursula Haubner und Ex-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek sowie der alt gediente Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger.

Die SPÖ-Sozialsprecherin und frühere ÖGB-Frauenvorsitzende Csörgits (seit 2001 im Parlament) unterstrich in ihrer Abschiedsrede die wichtige Rolle "starker Gewerkschaften" für die Sozial- und Gleichstellungspolitik. ÖVP-Familiensprecherin Steibl plädierte - unter Hinweis auf den Regress in der Steiermark - für eine "umfassende" Pflegelösung und richtete an die MitarbeiterInnen von Ministerbüros die Bitte, mehr Informationen an die Abgeordneten weiterzugeben.

Keinen Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz

Die Gesetze zum Pflegebereich wurden - weitgehend - auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig beschlossen - auch wenn es für die Opposition und GPA-Chef Wolfgang Katzian ein Wermutstropfen war, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz gibt. Der Verlängerung des Pflegefonds stimmte nur die FPÖ nicht zu - als Ausdruck ihrer dringlichen Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Pflegebereich.

Was die Pflegekarenz angeht, ist diese bis zu drei Monate möglich. Für die Job-Unterbrechung ist ein einkommensabhängiges Karenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengelds, maximal 1.400 Euro monatlich) vorgesehen. Daneben wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen, die ebenfalls maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden.

Ebenfalls einstimmig gebilligt wurde die - im Zuge des jüngsten Hochwassers vereinbarte - Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten bei der Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall. (APA, 4.7.2013)