Linz - Die Nebeneinkünfte der oberösterreichischen Landtagsabgeordneten sind erstmals nach den neuen Transparenzregeln veröffentlicht worden, wie das Land am Donnerstag mitteilte. Waren bisher diverse Tätigkeiten abseits des Mandats lediglich ohne Angaben zu Einkünften anzugeben, müssen nun analog zum Nationalrat Einkommenskategorien offengelegt werden. Somit lässt sich zumindest theoretisch nachvollziehen, in welcher Dimension ein Abgeordneter dazuverdient.

15 Abgeordnete ohne Nebeneinkommen

Demnach hatten in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres 15 der 56 Abgeordnete kein Nebeneinkommen. 18 sind in der Kategorie 1 zu finden, die ein durchschnittliches monatliches Brutto-Einkommen bis zu 1.000 Euro umfasst. Elf verdienen zwischen 1.001 und 3.500 Euro dazu. Sieben bekommen zusätzlich zwischen 3.501 und 7.000 Euro. Vier sind in der Einkommensklasse von 7.001 bis 10.000 Euro. Einer, der Arzt Walter Aichinger (ÖVP) im Klinikum Wels-Grieskirchen hat ein Einkommen von mehr als 10.000 Euro gemeldet.

Grundlage für die Offenlegung sind zwei Gesetze des Bundes, die neben den Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat auch für die Abgeordneten der Landtage gelten. Beide Gesetze, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz werden derzeit im Nationalrat repariert, weil die Offenlegung maßgeblicher Tätigkeiten der Parlamentarier darin nicht geregelt ist. So sind sämtliche politischen Funktionen wie Bürgermeister und Gemeindevorstand, aber auch Funktionen in Interessenvertretungen nicht meldepflichtig und auch nicht bei der Ermittlung der Einkommenskategorie zu berücksichtigen. In die Summe der Einkommen einzurechnen, aber nicht meldepflichtig sind Tätigkeiten in leitenden Positionen. (APA, 4.7.2013)