Graz - Ein 21-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordversuch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Jänner dieses Jahres einen Beamten im Grazer Sozialamt mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig, die Staatsanwältin sprach davon, dass sich der junge Mann rächen wollte. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Der Mann ging am 24. Jänner ins Sozialamt um Mindestsicherung zu beantragen, weil er den Führerschein machen wollte. Da er aber beim Arbeitsmarktservice nicht gemeldet war, wurde sein Antrag abgelehnt. Der 21-Jährige regte sich auf, wurde aber von drei Sachbearbeitern aus dem Zimmer gewiesen. Er kehrte zwei Stunden später in das Amt zurück, wartete am Gang auf den leitenden Beamten und stach ihn nieder. "Es war wie ein Tritt mit einem Skischuh in den Rücken", schilderte das Opfer, das immer noch unter Schlafstörungen und Ängsten leidet. "Es war für mich absolut unfassbar, ich bin seit 28 Jahren dort tätig", so der Zeuge.

"Mein Vertreter ist Luzifer"

Der Angeklagte gab an, er fühle sich des Mordversuchs nicht schuldig: "Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, damit er merkt, dass ich nicht nur eine Nummer bin, sondern auch ein Mensch mit Seele." Unmittelbar nach der Tat äußerte er sich noch anders: "Er hat gesagt, es ist ihm scheißegal was mit dem Opfer passiert, der Mann hat die Tat provoziert", so ein leitender Kriminalbeamter. Außerdem soll der Angeklagte bei der Vernehmung gesagt haben, er halte weder etwas von Gott noch von Allah: "Mein Vertreter ist Luzifer", so der Iraner. "Das ist alles gelogen", meinte er allerdings zu den Angaben des Zeugen.

Der psychiatrische Sachverständige Friedrich Rous bescheinigte dem Angeklagten eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades, trotzdem sei er zurechnungsfähig gewesen. Ohne Therapie sei zu befürchten, dass der Mann auch in Zukunft strafbare Handlungen setze, so Rous.

Einlieferung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer meinte in ihrem Schlussplädoyer, es sei "ein glücklicher Zufall, dass das Opfer heute hier aussagen konnte", denn der Täter habe sich ganz klar an ihm rächen wollen. "Er ist ein junger Mann mit geistiger Störung, der seinen Impuls nicht kontrollieren kann", hielt der Verteidiger dagegen.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Der 21-Jährige wurde zur Mindeststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt, außerdem war er von Anfang an mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einverstanden gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA/red, derStandard.at, 4.7.2013)