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Ist er oder ist er nicht Doktor Haberleitner? (Fast) Keiner weiß es.

Foto: APA/Herbert Neubauer

Der Absender seiner E-Mails zeichnet den Chef der Drogeriekette Dayli mit Dr. Rudolf Haberleitner aus. Dieselbe Bezeichnung findet sich in einigen Presseaussendungen und auf Haberleitners Unternehmens-Website TAP 09. Und derStandard.at bekam auf Anfrage bei der zuständigen Pressestelle, wie Herr Haberleitner bei Kontaktaufnahme denn zu titulieren sei, die Antwort: "Er ist Doktor."

Doch Stefan Weber, in Deutschland bekannt als Plagiatsjäger, wollte es genauer wissen, wie Weber auf derStandard.at-Anfrage einen Bericht des "Wirtschaftsblatts" bestätigt. Auf die Spur brachten ihn offenbar vermehrte Zweifel an dem akademischen Grad, die in diversen Internetforen geäußert wurden.

Kurz entschlossen machte sich Weber auf die Suche und griff auf den Gesamtkatalog des Österreichischen Bibliothekenverbundes, den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek und das Archiv der Harvard Library zurück. Seine Suche nach einer Doktorarbeit des Herrn Haberleitner blieb allerdings ergebnislos.

Nun will Weber natürlich keine schnellen oder gar voreiligen Schlüsse ziehen und nennt laut dem Bericht vier mögliche Gründe, warum er das Werk Haberleitners nicht orten konnte: Entweder habe er seinen Doktortitel zu einer Zeit und an einer Fakultät erworben, wo keine Doktorarbeit nötig war. Oder er habe geheiratet und den Namen seiner Frau angenommen. Er könne seine Doktorarbeit auch an einem sehr abgelegenen Ort geschrieben haben, oder - last but not least - Haberleitner habe nie eine Doktorarbeit verfasst. Weber will dem weiter nachgehen.

"Österreichische Anpatzerszene"

Eines jedoch verwundert: Warum reagiert der Dayli-Chef derzeit so ausweichend, wenn er auf das Thema angesprochen wird? Auf Anfrage des "Wirtschaftsblatts" verwendet er den Terminus der "österreichischen Anpatzerszene". Gegen Weber will Haberleitner nun rechtlich vorgehen.

Haberleitners Doktortitel beschäftigte die Grünen bereits im Jahr 2001. Sie brachten eine parlamentarische Anfrage an die damalige Infrastrukturministerin Monika Forstinger ein, in der auch die Herkunft seines akademischen Titels hinterfragt wurde. Er führe erst seit relativ kurzer Zeit den akademischen Grad Doktor. Dieser Titel sei nicht an einer inländischen Universität erworben worden, der Name der ausländischen Uni werde nicht preisgegeben, hieß es darin unter anderem.

Fakt ist, dass das widerrechtliche Tragen eines Doktortitels mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet wird. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. (ch, derStandard.at, 4.7.2013)