Grafik: STANDARD

Staatsluftfahrzeuge, zu denen die Flieger von Präsidenten, Militärs, Zoll und Polizei gehören, unterliegen weltweit eigenen Flugbestimmungen. Der Präsidentenflieger von Boliviens Präsident Evo Morales fällt genauso unter diese Kategorie wie die German Airforce von Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel. Diese Staatsflieger werden häufig vom Militär betrieben.

Weil es sich um Sonderflüge handelt, muss rechtzeitig vor Abflug von allen Ländern, die überflogen werden, auf diplomatischem Weg um eine Überflugbewilligung angesucht werden. Die Mitarbeiter von Morales haben, wie der Standard erfuhr, vor rund einer Woche in Wien offiziell um eine "diplomatische Überfluggenehmigung" angesucht. Und zwar beim Außen- und Verteidigungsministerium sowie der Austro Control. Keine der Behörden hatte Bedenken, die Freigabe wurde erteilt.

Unter Experten gilt es als denkunmöglich, dass ein Pilot abhebt, ohne vorher diese Überfluggenehmigungen zu haben, zumal er ja auch für den Flug verantwortlich ist. Es wird also stark vermutet, dass Morales' Leute die Bewilligungen zeitgerecht hatten.

Keine Namen

Der weitere Verlauf ist dann so: Sobald der aktuelle Flugzeitplan feststeht, wird kurz vor dem Abflug den jeweiligen Flugüberwachungsstellen und der Euro Control die Abflugszeit sowie die Kennzeichnung des Fliegers und die Flugnummer gemeldet. Nicht aber die Namen der Insassen, die müssen nur bei der ursprünglichen Beantragung der Flugrechte genannt werden.

Im Fall Morales wird vermutet, dass die USA, sobald sie die aktuellen Abflugdaten wussten, Druck auf die Nato-Staaten Frankreich, Portugal, Italien und Spanien machten, Morales den Überflug zu verweigern. Weil Österreich kein Nato-Land ist, dürfte der Pilot entschieden haben in Wien zu landen. Vermutlich hätte der Sprit über die EU-Grenzen hinaus auch nicht mehr gereicht. Ein ähnlicher Fall ist den Experten in zivilisierten Ländern noch nicht untergekommen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Reaktion der EU. Ein Sprecher sagte, dass der Luftraum auch in der EU nationales Recht sei und die EU hier keine Kompetenz habe. Wenn man wissen wolle, warum Frankreich oder Portugal ein Überflugverbot verhängt hatte, müsse man Paris und Lissabon fragen.

Übrigens hat die heimische Staatsspitze zwar keinen Präsidentenflieger, aber wenn das Staatsoberhaupt oder der Kanzler mit einer offiziellen Delegation in einer AUA-Maschine abhebt, gilt dieser Flieger auch als Staatsflieger: Der Bundesadler wird auf das Flugzeug geklebt, und es müssen Überflugrechte aller betroffenen Staaten vorweg eingeholt werden - selbst wenn die AUA die Überflugrechte für eine Passagiermaschine auf derselben Route hat. In der zivilen Luftfahrt spielen diese Flugrechte innerhalb der EU keine Rolle mehr.

Ganz anders ist die Situation etwa mit Russland. Alle europäischen Airlines, die nach Asien fliegen, klagen über die Restriktionen der Russen. Die schnellste Flugroute von Wien nach Tokio geht über Sibirien. Wer Sibirien überfliegen will (muss), muss höhere Gebühren zahlen und ein kommerzielles Abkommen mit der Aeroflot abschließen. Über Jahre hinweg haben die Russen damit die Ergebnisse ihrer Staatsairline finanziert. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 4.7.2013)